
Archiv für November 2010
Geschäfts- und Wohnraummiete
23. Nov
In der letzten Ausgabe der "JungeKunst" wurde über Galerien in Berlin-Mitte berichtet. Die Anzahl der dortigen Galerien ist beachtlich, die finanzielle Situation für einige schwierig. So mag es nicht verwundern, daß Galeristen versuchen Kosten zu sparen, indem sie in Räumen der Galerie wohnen. Solange eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das grundsätzlich unbedenklich. Problematisch wird es lediglich dann, wenn dies ohne Kenntnis des Vermieters geschieht. Gleiches kann übrigens auch für Künstlerinnen und Künstler gelten, welche eine Wohnung zu einem Atelier umfunktionieren, wobei es u.a. auf den Umfang der Tätigkeit und die Beeinträchtigung anderer Mieter ankommt. Weiter . . .
Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer: Was ist was?
23. Nov
Bei der Umsatzsteuer (USt) handelt es sich um eine Steuer, welche den Austausch Leistungen und Lieferungen, d.h. den Umsatz besteuert. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettoerlös prozentual aufgeschlagen, so dass sich der zu entrichtende Bruttopreis ergibt. Der Begriff Umsatzsteuer wird seit 1967 mit der Harmonisierung des Steuersystems gleichbedeutend mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) verwendet, wobei letzterer in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht verwendet wird. Es gibt nur ein Umsatzsteuergesetz, nicht aber das Mehwertsteuergesetz.
Für Leistungen und Waren wird eine Umsatzsteuer von 19 % erhoben. Ausnahmen sind etwa Lebensmittel, Bücher oder Hotelübernachtungen, die mit 7 % versteuert werden sowie Briefmarken und Weiterbildungsseminare, die gänzlich unversteuert bleiben.
Die Umsatzsteuer ist wirtschaftlich gesehen auch Mehrwertsteuer. Ein Unternehmer versteuert sozusagen den Mehrwert der Ware bzw. Leistung. Begrifflich ist die Mehrwertsteuer aber heute zu vernachlässigen.
Die Lohnsteuer ist als Erhebungsform der Einkommensteuer zugehörig. Sie umfasst nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, wohingegen die Einkommensteuer Arbeitnehmer und Unternehmer zugleich betrifft.
Das Umsatzsteuergesetz finden Sie hier.
Das Testament
23. Nov
Es kommt immer wieder vor, daß im Falle des Todes ungeliebte Verwandte, oder, wenn solche nicht mehr vorhanden sind, gar der Fiskus als Erbe eingesetzt werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Wer dies nicht möchte, sollte sich bereits frühzeitig darüber Gedanken machen, was mit dem erarbeiteten Vermögen nach dem Tode geschehen soll.
Im Wesentlichen gibt es zwei Testamentsformen: das notarielle und das eigenhändige Testament. Beide sind absolut gleichwertig. Jedoch ist das notarielle Testament mit Kosten verbunden. Weiter . . .
Neue Fristen im Bereich der Straßenverkehrsrechts
23. Nov
Fahrverbot
Bislang wurde ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit unmittelbar mit der damit einhergehenden rechtskräftigen Bußgeldentscheidung wirksam. Dies führte dazu, daß der Führerschein direkt abgegeben werden mußte, wenn keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wurden. Weiter . . .
Obligatorische vorgerichtliche Schlichtung?
23. Nov
Ein Schlichtungsverfahren ist eine vorgerichtliche Klärung eines Rechtsstreits, geführt von einer neutralen Instanz. Können sich die Parteien nicht einigen, kommt es zur Verhandlung vor Gericht.
Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist Ländersache. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist ein solches Verfahren obligatorisch, d.h. vor der Entscheidung über eine Klage muss zwingend ein Schlichtungsverfahren stattfinden.
Welche Streitgegenstände vom Schlichtungsverfahren betroffen sind, ist in den einzelnen Landesschlichtungsgesetzen geregelt. Im schleswig-holsteinischen LSchliG sind umfasst
1. Ansprüche aus Nachbarschaftsstreitigkeiten
2. Ansprüche aus Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
3. Ansprüche wegen Verlezungen der persönlichen Ehre außerhalb der Presse oder des Rundfunks.
Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. bei Familiensachen oder wenn ein Mahnverfahren stattgefunden hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 LSchliG).
Das Schichtungsverfahren wird auf Antrag von den Schiedsämtern oder anwaltlichen Gütestellen durchgeführt. Die Wahl hat insoweit der Kläger bzw. Antragsteller, wenngleich dieser an den Wohnsitz des Beklagten bzw. Antragsgegners gebunden ist. Beim Bund deutscher Schiedsmänner und -frauen/Landesvereinigung Schleswig-Holstein kann die entsprechende Schiedsstelle gefunden werden.
In Schleswig-Holstein kostet das Schlichtungsverfahren grundsätzlich 20 € exklusive weiteren Auslagen, wenn es durch ein Schiedsamt durchgeführt wird. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes als Gütestelle ist mit insgesamt 80 € etwas teurer. Bei einem erreichten Vergleich fallen jeweils weitere Gebühren an.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!