
Archiv für April 2012
Was ist eine Abmahnung wegen Filesharing?
29. Apr
FILESHARING-HOTLINE BEI ABMAHNUNG: 0431 591 90 90
Sie haben eine Abmahnung / Klage wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung von
- APW Auffenberg Petzold Witte / Dortmund
- AMANN / Darmstadt
- Baek Law Peter Kimm / Hamburg
- Baumgarten Brandt / Berlin
- Bente / Berlin
- Bindhardt Fiedler / Linden
- Cojger / Frankfurt/Main
- C-S-R Christoph Schmietenknop / Ettlingen
- Denecke Haxthausen / Berlin
- FAREDS Holscher Neef / Hamburg
- Fuhrmann Wallenfels / Frankfurt/Main
- Henkel / Mainz
- Kenne / Berlin
- Kornmeier / Frankfurt/Main
- Kroner, Klaus / München
- Lihl / Postbauer-Heng
- Philipp Marquort / Kiel
- Marcus Meier / Lünen
- Rainer Munderloh / Oldenburg
- Negele Zimmel Greuter / Augsburg
- Nimrod Bockslaff Scheffen / Berlin
- Nümann Lang / Karlsruhe
- Paulus / Berlin
- Rasch / Hamburg
- .rka Reichelt Klute Assmann / Hamburg
- Johannes Rübenach / Regensburg
- Sasse / Hamburg
- Schalast & Partner / Frankfurt/Main
- Marko Schiek / Meiningen
- Lutz Schröder / Kiel
- Schulenberg Schenk / Hamburg
- Schutt Waetke / Karlsruhe
- Daniel Sebastian / Berlin
- SKW Schwarz Kelwing Wicke / Frankfurt/Main
- SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter / Köln
- U+C / Urmann + Collegen / Regensburg (siehe auch DEBCON)
- Vahrenwald Kretschmer / München
- Waldorf Frommer / München
- wesaveyourcopyrights Christian Weber / Frankfurt/Main
- Graf Westphalen / Berlin
- Winterstein / Frankfurt/Main
- Zimmermann & Decker / Hamburg
in – Internettauschbörsen – in Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten wegen
- unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
- Verletzung Tonträgerrechte ?
- Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
- einer Urheberrechtsverletzung ?
- Verletzung Urheberrechte oder dem Wettbewerbsrecht ?
- eines illegalen Downloads / Uploads / Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet / Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Kiel, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Karlsruhe massenhaft Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen bzw. anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.
RUHE BEWAHREN !
NICHT UNTERSCHREIBEN !
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABÄNDERN !
NICHT DEN ABMAHNENDEN ANRUFEN !
NICHT SOFORT ZAHLEN !
Eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung kann vor einem teuren Klageverfahren und Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe schützen. Aber auch diese modifizierte Erklärung gilt dreißig Jahre. Niemand muss sich jedoch ungeprüft für eine unabsehbare Anzahl von Werken gegenüber dem abmahnenden Urheber verpflichten.
NICHT IRRITIEREN LASSEN !
Ein Anwalt aus München verunglimpft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung / Verpflichtungserklärung irrigerweise als “Märchen”. Lassen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwaltes die genau entstehenden Kosten einer Vertretung mitteilen, und zwar in klaren Zahlen! UNTERSCHREIBEN SIE KEINE HONORRVEREINBARUNG UNGEPRÜFT !
Eine Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung darf nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, kann die Anwaltskanzlei, welche abgemahnt hat, eine einstweilige Verfügung erwirken oder auch gleich Klage erheben. Die Kosten sind für diese Verfahren erheblich, da der Streitwert von den Urhebern sehr hoch beziffert wird. Diese Kosten werden Ihnen auferlegt, nicht dem Rechtsanwalt, der Ihnen geraten hat, keine Erklärung abzugeben. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu verhandeln. Keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.) übersenden. Niemand kann dazu verpflichtet werden mehr preiszugeben, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 591 90 90
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle@t-online.de
Für die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing erhebe ich eine einmalig Pauschalgebühr, die unterhalb der geltendenden Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen kann. Die genaue Höhe hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei typischen wettbewerbsrechtlichen Massenabmahnungen und bei Filesharing-Abmahnungen beträgt sie in der Regel 180 € inkl. Umsatzsteuer. Gerne gebe ich Ihnen aber im Rahmen der kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung Auskunft über die anfallenden Kosten.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf, Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Films “Das Schmuckstück”
27. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Waldorf, Frommer aus München
im Auftrag der
Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
wegen des Films
“Das Schmuckstück”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf, Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf, Frommer die Zahlung von zumindest 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf, Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Tele München Fernseh GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz im Auftrag der Kinostar Filmverleih GmbH wegen des Films “Wyssozki – Danke, für mein Leben”
27. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
Kinostar Filmverleih GmbH
wegen des Films
“Wyssozki – Danke, für mein Leben“.
Die Anwaltskanzlei SKW Schwarz fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei SKW Schwarz die Zahlung von zumindest 380,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei SKW Schwarz vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Kinostar Filmverleih GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tiberius Film GmbH wegen des Films “Sleepless Night – Nacht der Vergeltung”
27. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Tiberius Film GmbH
wegen des Filmwerkes
“Sleepless Night – Nacht der Vergeltung”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf, Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf, Frommer die Zahlung von zumindest 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf, Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf ein abgemahntes Filmwerk. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der MIG Film GmbH wegen des Films “Movie Power – Die 10 Gebote”
27. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
im Auftrag der
MIG Film GmbH
betreffend den Film
“Movie Power – Die 10 Gebote”.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller die Zahlung von 910,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der MIG Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Yiruma – A River Flows In You” (div. Sampler)
27. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen des Musikwerks
“Yiruma – A River Flows In You”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von 680,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!