AG Hamburg deckelt Anwaltskosten nach Urheberrechtsverletzung auf 150,- Euro, Az: 31a C 109/13 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. August 2013

Urheber- und Internetrecht Entscheidungen

AG Hamburg deckelt Anwaltskosten nach Urheberrechtsverletzung auf 150,- Euro, Az: 31a C 109/13

 
Einer Entscheidung des AG Hamburg zufolge sollen bereits jetzt Privatbürger wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund von z.B. Filesharing nur noch deutlich geringere Anwaltskosten bezahlen als bislang üblich. Es wurde entschieden, dass lediglich ca. 150 Euro geltend gemacht werden können. (Az: 31a C 109/13). Wie die weitere Entwicklung von statten geht, bleibt abzuwarten. Eine Änderung des Urhebergesetzes steht ja ohnehin kurz bevor.
Was die Bearbeitung von Urheberrechtsverletzungen durch die Verbraucherzentralen anbelangt, so wird von denen in der Regel keine Vertretung übernommen. Sie geben allenfalls eine kostenpflichtige Beratungsleistung. Ob sich dies lohnt ist umstritten. Jedenfalls sind abgemahnte Privatbürger spätestens nach dem zweiten weiteren an sie gerichteten Schreiben der abmahndenden Kanzlei überfordert. Der Weg zum Anwalt wird dann oftmals doch notwendig und dann sind die vermeidbaren Kosten für die Verbraucherzentrale bereits entrichtet worden. Kosten, welche bei sofortiger anwaltlicher Beauftragung nicht entstanden wären.