VG Wort: Ausschüttung von Geldern an Verlage nicht zu Lasten der Autoren - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2015

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VG Wort: Ausschüttung von Geldern an Verlage nicht zu Lasten der Autoren

VG Wort: Ausschüttung von Geldern an Verlage nicht zu Lasten der Autoren

EuGH, Urteil v. 12. November 2015 – C-572/13

Dürfen Verlage Gelder aus Einnahmen der Verwertungsgesellschaften erhalten? Ja, meint der EuGH, aber nur wenn dies nicht zu Lasten der Autoren (Urheber) geht.

Das EuGH-Urteil erging anlässlich eines Rechtsstreits in Belgien. Dort klagte Hewlett-Packard (bzw. eine Tochterfirma) gegen die Verwertungsgesellschaft Reprobel. Das zuständige Gericht setzte das Verfahren aus und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof.

Konkret ging es um die Frage, ob Verlage an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, die durch die Zahlungen von Inhabern der Zweitverwertungsrechte (Bibliotheken, Druckerhersteller etc.) als Ausgleich für (private) Kopien entstehen, beteiligt werden dürfen. Der EuGH stellt nun klar: Autoren müssen von den eingenommenen Geldern – zumindest indirekt – profitieren. Nur dann dürften auch Verlage an den Einnahmen beteiligt werden.

Auswirkung auf deutsche Rechtslage

Das Urteil hat auch Auswirkung auf die deutsche Rechtslage. Anhängig ist derzeit ein Verfahren beim BGH, bei dem der Autor Martin Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft VG-Wort. Seiner Meinung nach stehen die Einnahmen nur den Autoren zu. Der BGH wollte zunächst das EuGH-Urteil abwarten. Die beiden ersten Instanzen hatten bereits zu Gunsten des Klägers entschieden.

In Deutschland geht es um viel Geld und nach dem Urteil um die mögliche Abschaffung der festen Verteilungsquoten von VG-Wort. Seit ein paar Jahren zahlt VG-Wort die Ausschüttungen nur noch unter Vorbehalt. Nun muss der BGH unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung entscheiden.