Kanzlei Baumgarten Brandt nimmt Klage der CONDOR zurück wegen fehlender Zustellung im Mahnverfahren - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Februar 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Baumgarten Brandt / Berlin

Kanzlei Baumgarten Brandt nimmt Klage der CONDOR zurück wegen fehlender Zustellung im Mahnverfahren

 
Die Kanzlei Baumgarten Brandt hat in der Vergangenheit regelmäßig eine Vielzahl von Abmahnungen im Auftrag der KSM GmbH an Betroffene verschickt und zuletzt die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 765,- Euro gefordert. Bei Nichtzahlung wurde sodann die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH eingeschaltet, welche Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen mit bereits deutlich erhöhten Beträgen (ca. 1.200,- Euro) verschickte.
In einem nächsten Schritt wurde wiederum die Kanzlei Baumgarten Brandt eingeschaltet und mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung beauftragt. Nachdem die Betroffenen im Mahnverfahren fristgerecht Widerspruch erhoben hatten, reichte die Kanzlei Baumgarten Brandt auch zunächst ihre Anspruchsbegründung ein. Nachdem wir uns im streitigen Verfahren für unsere Mandanten legitimierten und schriftsätzlich auf die Klage erwiderten, ist die Klage nunmehr kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung von der Kanzlei Baumgarten Brandt zurückgenommen worden.
Wir hatten bereits in einem vorhergehenden Artikel darüber berichtet, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt auch ihre Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides ohne nähere Begründung zurückgenommen hat.
Sollten auch Sie von der Kanzlei Baumgarten Brandt gerichtlich in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.