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	<title> &#187; Erbrecht</title>
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		<title>Das Testament</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 12:22:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kieler Anzeiger]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt immer wieder vor, da&#223; im Falle des Todes ungeliebte Verwandte, oder, wenn solche nicht mehr vorhanden sind, gar der Fiskus als Erbe eingesetzt werden. Daran ist grunds&#228;tzlich nichts auszusetzen. Wer dies nicht m&#246;chte, sollte sich bereits fr&#252;hzeitig dar&#252;ber Gedanken machen, was mit dem erarbeiteten Verm&#246;gen nach dem Tode geschehen soll. Im Wesentlichen gibt&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Es kommt immer wieder vor, da&szlig; im Falle des Todes ungeliebte Verwandte, oder, wenn solche nicht mehr vorhanden sind, gar der Fiskus als Erbe eingesetzt werden. Daran ist grunds&auml;tzlich nichts auszusetzen. Wer dies nicht m&ouml;chte, sollte sich bereits fr&uuml;hzeitig dar&uuml;ber Gedanken machen, was mit dem erarbeiteten Verm&ouml;gen nach dem Tode geschehen soll.</p>
<p>Im Wesentlichen gibt es zwei Testamentsformen: das notarielle und das eigenh&auml;ndige Testament. Beide sind absolut gleichwertig. Jedoch ist das notarielle Testament mit Kosten verbunden.<span id="more-330"></span></p>
<p>Wer sich zu einem eigenh&auml;ndigen Testament entschlie&szlig;t, mu&szlig;, damit es wirksam ist, beachten, da&szlig; es eigenh&auml;ndig geschrieben und unterschrieben wird. Diese Formvorschriften sind von besonderer Wichtigkeit. Falls sie nicht eingehalten werden, ist das Testament unwirksam. Ein solches eigenh&auml;ndiges Testament kann, wenn es erstellt wurde, auch nachtr&auml;glich notariell beurkundet werden. Es kann aber auch ein bereits bestehendes notarielles Testament durch ein eigenh&auml;ndiges Testament abge&auml;ndert werden.</p>
<p>Um sich vor einem Verlust oder der M&ouml;glichkeit der Ver&auml;nderung des eigenh&auml;ndigen Testaments zu sch&uuml;tzen, kann es u.a. dem Amtsgericht zur Verwahrung &uuml;bergeben werden.</p>
<p>Wenn kein Testament errichtet wurde oder es den Formvorschriften nicht gen&uuml;gt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie beruht auf dem Grundsatz, da&szlig; sich das Verm&ouml;gen des Erblassers in der Familie weiter vererben soll. Dem Ehegatten des Erblassers wird dabei ein Sondererbrecht einger&auml;umt, da er als Erbe nicht unter die Erbenordnung f&auml;llt. Es wird zwischen Erben verschiedener Ordnung unterschieden: darunter Fallen zun&auml;chst die Abk&ouml;mmlinge des Erblassers (Erben 1. Ordnung), dessen Eltern und deren Abk&ouml;mmlinge (Erben 2. Ordnung), die Gro&szlig;eltern und deren Abk&ouml;mmlinge (Erben 3. Ordnung) usw. Solange Erben der 1. Ordnung vorhanden sind, werden alle anderen Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen. Erst wenn keine Abk&ouml;mmlinge vorhanden sind, wird auf die Erben der 2. Ordnung (usw.) zur&uuml;ckgegriffen.</p>
<p>Ein wirksames Testament verdr&auml;ngt die Anwendung der gesetzlichen Erbfolge. Selbst wenn ein Testament durch einen juristischen Laien formell ordnungsgem&auml;&szlig; erstellt wurde, ergeben sich h&auml;ufig Auslegungsprobleme. So f&uuml;hrt z.B. der nur schwer zu erkl&auml;rende Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Verm&auml;chtnis zu einer Vielzahl auslegungsbed&uuml;rftiger Testamente. Auch m&uuml;ssen etwaige Pflichtteilsanspr&uuml;che im Falle einer Enterbung ber&uuml;cksichtigt werden.</p>
<p>Um sicher zu gehen, da&szlig; tats&auml;chliche diejenigen von dem erarbeiteten Verm&ouml;gen profitieren, welche als Erben eingesetzt werden, ist es sinnvoll, das eigenh&auml;ndige Testament &uuml;berpr&uuml;fen zu lassen.</p>
<p>In der n&auml;chsten Ausgabe des Kieler Anzeigers werde ich weitere Erl&auml;uterungen zum Erbrecht geben. Dar&uuml;berhinaus werde ich auf Ver&auml;nderungen eingehen, welche mit der Einf&uuml;hrung des Euro verbunden sind.</p>
<p>Rechtsanwalt Carsten M. Herrle</p>
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		<title>Soft-use Erbrecht: Kombination aus Software und Fachbuch</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 11:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschrift Advonet]]></category>
		<category><![CDATA[erben und vererben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht Handbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Gestaltungsmöglichkeit Erbfall]]></category>
		<category><![CDATA[Software Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Erbrecht soft-use und &#8220;Gestaltungsmöglichkeiten von Erbfällen und Schenkungen&#8221; aus der Reihe Berliner Anwaltshandbücher von Dr. Ralph Landsittel Software mit einem Fachbuch zu verbinden ist grundsätzlich nicht neu. Üblicherweise finden sich dabei auf einer beigefügten CD-ROM oder Diskette die in dem jeweiligen Fachbuch enthaltenen Formulare oder anderweitige Tabellen wieder. Die Softwareschmiede soft-use bietet nunmehr aber&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Erbrecht soft-use und &#8220;Gestaltungsmöglichkeiten von Erbfällen und Schenkungen&#8221; aus der Reihe Berliner Anwaltshandbücher von Dr. Ralph Landsittel</p>
<p>Software mit einem Fachbuch zu verbinden ist grundsätzlich nicht neu. Üblicherweise finden sich dabei auf einer beigefügten CD-ROM oder Diskette die in dem jeweiligen Fachbuch enthaltenen Formulare oder anderweitige Tabellen wieder. Die Softwareschmiede soft-use bietet nunmehr aber in Zusammenarbeit mit dem Haufe-Verlag eine wirklich innovative und kostengünstige Alternative: Ein völlig eigenständiges Softwareprodukt wurde mit einem themenbezogenen Fachbuch kombiniert. Interessant ist dabei nicht nur der äußerst günstige Komplettpreis für beide Werke.<span id="more-235"></span></p>
<p>Der Bedarf ist sicherlich vorhanden. In den nächsten Jahren werden Anfragen nach erbrechtlicher Beratung aufgrund der sich einseitig verlagernden Alterstruktur verstärkt ansteigen. Jeder Kollege bzw. jede Kollegin kann sich von diesem Kuchen auch ohne Besuch langwieriger und aufwendiger Fortbildungsveranstaltungen einen Teil abschneiden, indem er seinen bzw. ihren Tätigkeits- bzw. Interessenbereich werbewirksam mit &#8220;Erbrecht&#8221; umschreibt. In Ermangelung einer Qualifikation z.B. zum Fachanwalt im Erbrecht, stellt dies zur Zeit noch die einzige Möglichkeit dar, mit einer &#8220;Spezialisierung&#8221; an die Öffentlichkeit zu treten.</p>
<p>soft-use Erbrecht besteht aus drei miteinander verschränkten Modulen: Erbschaftsplanung, -analyse und -steuer. Mit Hilfe des Moduls Erbschaftsplanung kann der jeweilige Nutzer verschiedene testamentarische Verfügungen oder Schenkungen zu Lebzeiten eingeben und sich die erb- und steuerrechtlichen Konsequenzen anzeigen lassen. Etwaige Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche oder die Überschreitung von Freibeträgen lassen sich visualisieren. Die Darstellung eignet sich dazu, dem Mandanten die sinnvollste Möglichkeit zu veranschaulichen. Selbstverständlich steht und fällt das System mit der Vollständigkeit der eingegebenen Daten. Wird ein gesetzlicher Erbanspruch aufgrund von Unkenntnis oder Vergesslichkeit nicht an- bzw.- eingegeben, ist das bisherige Ergebnis natürlich obsolet. Mit dem Modul Erbschaftsanalyse kann die rechtliche und steuerliche Analyse eines Erbfalls vorgenommen werden. Auch hier steht und fällt das Ergebnis mit den vom Mandanten gegebenen Informationen. Das Modul Erbschaftssteuer analysiert letztlich die steuerrechtlichen Konsequenzen eines Erbfalles.</p>
<p>Sämtliche Daten werden mittels verschiedener Datenfenster eingegeben. Die Handhabung auch umfangreicher Daten (z.B. bei der Wertermittlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren; von Börsennotierungen usw.) wird auf diese Weise vereinfacht.</p>
<p>Besonderes Augenmerk ist auf die graphische Darstellung des (Familien)Stammbaumes zu legen, welcher auf der Grundlage der eingegebenen Daten automatisch erstellt wird. Die jeweiligen Erbansprüche werden direkt in Bruchteilen angezeigt, je nach dem, auf welches Symbol (Person) der Cursor gezogen wird. Natürlich werden dabei auch Pflichtteilsansprüche und die Ansprüche des Ehegatten &#8211; je nach dem, ob Gütertrennung usw. vereinbart wurde &#8211; dargestellt.</p>
<p>Der Stammbaum kann selbstverständlich auch direkt während eines Beratungsgesprächs auf der Grundlage der Informationen des Mandanten verändert und ergänzt werden, so dass die verschiedenen Varianten eines Erbfalls durchgespielt werden können. Dies geschieht durch Anklicken des Ausgangssymbols (Erblasser) und unter Hinzufügung der jeweiligen Partner bzw. Kinder. Auch komplizierte Konstellationen und deren erbrechtliche Konsequenzen können mit Hilfe dieser Darstellungsweise dem Mandanten schnell verdeutlicht werden. Insbesondere für die beratende Tätigkeit eines Anwaltes ist diese Funktion sehr sinnvoll. Allerdings sollte die technische Ausstattung im Büro dergestalt sein, dass dem Mandanten der Blick auf den Monitor / Bildschirm ohne weiteres möglich ist. Natürlich können die Daten auch ausgedruckt werden. Da die Darstellung zur Unterscheidung der beteiligten Personen mit farbigen Symbolen arbeitet, empfiehlt sich ein Farbdrucker. Sämtliche Daten der im Stammbaum aufgeführten Personen können bei Bedarf angezeigt und ergänzt werden.</p>
<p>Bedauerlicherweise können Erbfälle aber nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbfall nach dem 01. April 1998 eintrat. Verstarb der Erblasser zu einem früheren Zeitpunkt, kann das Programm nicht sinnvoll angewendet werden.</p>
<p>Die Handhabung selbst ist leicht zu erlernen. Behilflich ist dabei ein knapp 100 Seiten starkes Benutzerhandbuch, in dem die wesentlichen Schritte übersichtlich erläutert werden. Darüber hinaus enthält soft-use Erbrecht den vollständigen Text des Fachbuches von Landsittel, eine Sammlung einschlägiger Normen und eine Rechtsprechungsübersicht. Die nach Leitsätzen sortierten obergerichtlichen Entscheidungen sind hilfreich. Eine Berücksichtigung von Entscheidungen der jeweiligen Oberlandesgerichte wäre jedoch noch sinnvoll gewesen.</p>
<p>Insgesamt lohnt sich die Anwendung von soft-use Erbrecht dann, wenn komplizierte Erbrechtsfälle zu bearbeiten sind, in denen es z.B. um Anteile an Kapitalgesellschaften usw. geht. Aber auch in herkömmlichen Erbangelegenheiten ist soft-use Erbrecht nützlich, da dem Mandanten &#8220;sein persönlicher Erbfall&#8221; in graphisch aufbereiteter Form mitgegeben werden kann. Im Ausdruck selbst sind allerdings die Bruchteilsansprüche nicht angegeben. Diese müssen handschriftlich nachgetragen werden. soft-use Erbrecht enthält auch keine Formulare bzw. vorformulierten Texte. Hinweise zur Gestaltung und Errichtung letztwilliger Verfügungen sind zwar dem beigefügten Fachbuch zu entnehmen. Allerdings fehlt es auch dort an Beispielstexten. Die Implikation von Testamentsentwürfen (bzw. Schenkungsverträge) hätten den guten Gesamteindruck weiter abgerundet.</p>
<p>Zwar kann eine Erbschaftsplanung mit Hilfe des gleichnamigen Moduls vorgenommen werden. Offensichtlich ist soft-use Erbrecht aber in erster Linie für die Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalles mit den daraus sich ergebenden erb- und steuerrechtlichen Konsequenzen gedacht.</p>
<p>Aufgrund des günstigen Anschaffungspreises und der guten Handhabung, bewerte ich soft-use Erbrecht insgesamt mit gut.</p>
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