
Veröffentlichungen
Das Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Tod des Mieters
23. Nov
Das Amtsgericht Frankfurt hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Mietwohnung einer verstorbenen Frau wurde von deren Sohn mitbewohnt. Nach dem Tod seiner Mutter führte dieser mit dem Vermieter ein Gespräch über die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Der Sohn erhielt anschließend vom Vermieter ein Schreiben, wonach sich dieser bereit erklärte, das Mietverhältnis fortzusetzen. Der Mieter wurde aufgefordert, einen Fragebogen (Wohnungsbewerbung) auszufüllen; ferner sollte der Zustand der Mietwohnung durch eine gemeinsame Begehung festgestellt werden. Daraufhin schlossen die Parteien einen neuen Mietvertrag, in dem sich der Sohn zu einer Mietzahlung verpflichtete, die ca. 270 DM über der von der verstorbenen Mutter gezahlten Miete lag. Nachdem der Mieter mehrere Monate lang diesen Mietpreis zahlte, erfuhr er, daß er zum Neuabschluß des Mietvertrages überhaupt nicht verpflichtet gewesen wäre. Er verlangte im Wege einer Klage vom Vermieter die Differenz zwischen neuer und alter Miete zurück (verkürzter Sachverhalt). Weiter . . .
Geschwindigkeitsüberwachung und Atemalkohol
23. Nov
Die anwaltliche Vertretung von Personen, welche sich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verantworten haben, gehört zur täglichen Praxis einer verkehrsrechtlich tätigen Anwaltskanzlei. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Meßgeräte wird aber eine erfolgreiche Verteidigung zunehmend schwieriger. Die formelle Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme erlangt damit wieder deutlich mehr an Gewicht. Dazu gehören auch die Toleranzgrenzen (Meßwerttoleranzen), welche von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich sind, weil es keine einheitliche bundsweite Regelung dafür gibt. Denkbar ist daher, daß der gleiche Verkehrsverstoß in einem anderen Bundesland aufgrund einer höheren Toleranzgrenze gar nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt hätte. So kann sich ein einzelner Stundenkilometer auf die Anordnung eines Fahrverbots auswirken, je nach dem, wo die Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat. Weiter . . .
Räumungspflichten des Mieters
23. Nov
Daß Schnee – auch wenn er in diesem Winter bislang ausgeblieben ist – nicht nur schön anzusehen ist, sondern auch Gefahren birgt, dürfte jedem bekannt sein. Was passiert z.B., wenn gerade vor “Ihrem” Haus ein Fußgänger auf dem nichtgeräumten Fußweg ausrutscht und sich verletzt. Wer trägt die entstandenen Behandlungskosten bzw. das Schmerzensgeld? In solchen Fällen trifft denjenigen die Zahlungspflicht, der dafür zu Sorgen hat, daß der Fußgängerweg vor dem Haus von Schnee und Eis geräumt ist. Grundsätzlich ist dafür der Eigentümer und damit in der Regel der Vermieter des Hauses verantwortlich. Er muß also die entsprechenden Räumungsmaßnahmen ergreifen und bei einem Unfall die Behandlungskosten bzw. das Schmerzensgeld zahlen. Weiter . . .
Die Heizkostenabrechung
23. Nov
Gerade die Wintermonate führen naturgemäß zur Inanspruchnahme von Heizwärme und damit zu einer erhöhten Heizkostenabrechnung. Wie sich diese zusammensetzt, läßt sich häufig nicht nachvollziehen. Wenn dann auch auf die Aushändigung einer Kopie des durch den Wärmemessdienst erstellten Ableseprotokolls verzichtet wurde, besteht kaum eine Chance, die Heizkostenabrechnung zu überprüfen.
Seit dem 01. März 1989 sind Vermieter gehalten, ihre Heizkostenabrechnung gemäß den Bestimmungen der Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten) zu erstellen. Nach dieser Verordnung wird dem Vermieter vorgeschrieben, wie die Kosten bei einer Zentralheizung und der zentralen Warmwasserversorgung auf den Mieter umgelegt wurden müssen. Wichtig ist dabei, daß die Heizkostenabrechnung nicht ausschließlich verbrauchgsabhängig berechnet werden muß. Seitens des Vermieters ist es zulässig, bei den Heizkosten einen verbrauchsabhängigen und einen verbrauchsunabhägigen Anteil zu berücksichtigen. Dabei darf bei den Gesamtkosten der verbrauchsabhängige Anteil 50 bis 70 Prozent, der verbrauchsunabhängige Anteil 30 bis 50 Prozent ausmachen. Dabei richtet sich der verbrauchsunabhängige Anteil nach der Quadratmeteranzahl der Mietwohnung. Weiter . . .
Noch einmal: Die Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften
23. Nov
Aufgrund zahlreicher Anfragen möchte ich zu diesem Thema in ergänzung des bereits erschienen Artikels in dieser Zeitung einige tiefergehende Ausführungen machen.
1) Öffentliche Straßen
Nach Maßgabe des Straßen- und Wegegesetzes sind die Gemeinden (und damit auch die Stadt Kiel) zur Schneeräumung auf Fahrbahnen und Gehwegen bzw. zum Streuen bei Glatteis verpflichtet.
Das Straßen- und Wegegesetz enthält hinsichtlich der Räumungs- und Streupflicht eine Ermächtigungsnorm. Danach kann die Reinigungspflicht durch eine Satzung ganz oder teilweise den Eigentümern der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten auferlegt werden. Weiter . . .
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!