
Zeitschrift Advonet
Spin-Off-Gründungen und Anwaltskanzleien
23. Nov
Unter dem international geläufigen Begriff "Spin Off" ist im allgemeinen das Herauslösen von Unternehmensfunktionen aus einer Muttergesellschaft zu verstehen, welche durch die Einbeziehung Dritter vollzogen wird. Spin-Offs werden bereits seit längerem von größeren Unternehmen praktiziert und sind besonders in der Mittelständischen Wirtschaft zu beobachten.
Die Ursachen für Spin-Offs sind naturgemäß vielfältig. Typischerweise sind immer hochqualifizierte Fachkräfte beteiligt, denen innerhalb der bestehenden Unternehmensstrukturen keine (ausreichende) Perspektive mehr geboten wird bzw. denen die Aufstiegschancen in der bestehenden Firma zu unbestimmt und unkalkulierbar sind. Weiter . . .
Soft-Use: Juristischer Arbeitsplatz
23. Nov
Die Ursprünge des Altenkirchener Softwareherstellers soft-use gehen auf das Jahr 1987 zurück. Zwei Informatikstudenten schrieben eine Datenbank für Medien- und Literaturverwaltung, deren Stärke die Verarbeitung großer Textmengen in der Verwaltung war. 1989 begannen erste Kooperationen mit Arthur Trossen, Familienrichter am AG Altenkirchen, der auch jetzt noch maßgeblich die Geschicke der Firma bestimmt. Ergebnis der Zusammenarbeit war das Programm “Termine”. Anschließend wurde die soft-use Computerprogramme GbR gegründet, welche das Ziel verfolgte, professionelle juristische Anwendersoftware zu erstellen und zu vertreiben. Nach weiteren erfolgreichen Projekten, wurde am 1.1.1993 die soft-use Computerprogramme GmbH gegründet, welche den gesamten Vertrieb der GbR übernahm. 1999 entstand schließlich die soft-use GmbH&Co KG, deren Hauptgesellschafter der Rudolf Haufe Verlag wurde. Weiter . . .
Fusionsfieber
23. Nov
Der allgemeine Trend zur Größe und Internationalität, wie er sich in fast allen Wirtschaftssparten wiederfindet, ist auch dem deutschen Anwaltsmarkt nicht fremd. Dennoch setzt die am 1. Juli 2000 erfolgte Fusion der deutschen Anwaltssozietät Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm mit der amerikanischen Anwaltssozietät White & Case LLP zur Sozietät White & Case, Feddersen, neue Maßstäbe. Sie führt zur Bildung einer der größten internationalen Sozietäten weltweit. Das Motto des amerikanischen Partners “One law firm around the world”, wurde insofern auf beeindruckende Weise realisiert. Bereits die Namensfindung ist von Vorteil: Der etwas sperrige Name der deutschen Großkanzlei wurde drastisch verkürzt und findet sich in Form des Namens des Sozietätsratsvorsitzende der deutschen Sozietät als Anhängsel am Namen des amerikanischen Partners wieder. Für Professor Dieter Feddersen, der auch im Partner’s Commitee, dem Führungsgremium der Partnerschaft, einen Sitz haben wird, ist “die internationale Ausweitung (ein) natürlicher (…) Schritt”. Weiter . . .
Seminar Kritik – Optimale Franchise-Verträge
23. Nov
Optimale Franchise-Verträge
Seminarveranstalter: Deutsche AnwaltAkademie im Zusammenwirken mit der Deutsches Franchise-institut GmbH
Referenten: Dr. Helmut Liesegang, Rechtsanwalt, Albrecht Schulz, Rechtsanwalt und Hans Lang, Geschäftsführer der Deutsches-Franchise-Institut GmbH
Das Franchiserecht hat trotz aller Reglementierungen durch Gerichte und Gesetzgeber nach wie vor eine wesentliche Bedeutung im Wirtschaftsverkehr. Die Beratung von Unternehmen in diesem Sektor, d.h. z.B. die Anpassung der Vertragsgrundlagen an die veränderte Rechtslage, kann daher für den Anwalt höchst lukrativ sein. Allerdings muss gleich gesagt werden: wer sich zuvor nicht mit dem Franchiserecht intensiv auseinandergesetzt hat, wurde durch den Besuch des Seminars nicht zum Spezialisten. Dazu ist die Materie zu komplex. Zudem ist das Haftungsrisiko des beratenden Anwaltes nicht zu unterschätzen. Nur wer sich laufend mit dieser Thematik auseinandersetzt, kann tatsächlich optimale Franchiseverträge gestalten und umsetzen. Wer also der Ansicht ist, der Besuch des Seminars qualifiziere ad hoc zum Vertragsberater, irrt. Das Seminar wendet sich dementsprechend an diejenigen, welche sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt haben.
Der Einstieg in das Seminar war zunächst durch einen organisatorischen Mangel getrübt. Die Teilnehmerzahl überstieg die vorhandenen Sitzplätze. Eine Anpassung an die Nachfrage erfolgte jedoch unverzüglich. Die Aktualität und Notwendigkeit des Seminars wurde dadurch aber nur bestätigt.
Den Einstieg in das Seminarthema gestaltete der Geschäftsführer der Deutsches Franchise-Institut GmbH, Hans Lang, dem daran gelegen war, die Teilnehmer auf die spezielle Problematik des Franchiserechts hin zu sensibilisieren.
Anschließend widmete sich Dr. Helmut Liesegang den Besonderheiten der Vertragsanpassungen im Hinblick auf die veränderte Rechtslage (Wegfall des Gebietsschutzes usw.) in Deutschland, wobei Einzelheiten mit vielen Beispielen verdeutlicht wurden. Der Referent zeigte sich sehr offen für Nachfragen und konnte auf diese Weise sogleich unklare Sachverhalte klären. Darüber hinaus gab der Referent zahlreiche Hinweise und Tipps.
Die zweite Hälfte der Veranstaltung, welche durch Albrecht Schulz gestaltet wurde, wendete sich verstärkt den vertraglichen Besonderheiten internationaler Franchisesysteme (Theorie und Praxis des Master-Franchising) zu, wobei auf die teilweise unausgereiften Gesetzesgrundlagen hingewiesen wurde.
An Medien nutzten die Referent überwiegend Flipchart und Folien. Das ausführliche und sehr gut aufbereitete “Skript”, in dem sich auch der Entwurf eines Franchisevertrages findet und das immerhin einen kompletten Aktenordner umfasst, ersetzte weitgehend persönliche Aufzeichnungen. Für das leibliche Wohl wurde auf hervorragende Weise durch ein gut sortiertes Büffet gesorgt.
Insgesamt bestach die Veranstaltung durch die kompetente Vortragsweise und die sehr hilfreichen Praxistipps.
Soft-use Erbrecht: Kombination aus Software und Fachbuch
23. Nov
Erbrecht soft-use und “Gestaltungsmöglichkeiten von Erbfällen und Schenkungen” aus der Reihe Berliner Anwaltshandbücher von Dr. Ralph Landsittel
Software mit einem Fachbuch zu verbinden ist grundsätzlich nicht neu. Üblicherweise finden sich dabei auf einer beigefügten CD-ROM oder Diskette die in dem jeweiligen Fachbuch enthaltenen Formulare oder anderweitige Tabellen wieder. Die Softwareschmiede soft-use bietet nunmehr aber in Zusammenarbeit mit dem Haufe-Verlag eine wirklich innovative und kostengünstige Alternative: Ein völlig eigenständiges Softwareprodukt wurde mit einem themenbezogenen Fachbuch kombiniert. Interessant ist dabei nicht nur der äußerst günstige Komplettpreis für beide Werke. Weiter . . .
“Sie sind Anwalt, wir sind Anwälte”
23. Nov
Eigentlich ist es schon verwunderlich, dass sich gerade die Anwaltszunft gegen Abmahner in eigenen Reihen auflehnt. Denn aus welchem Grund sollte das scharfe Instrumentarium der außergerichtlichen Streitbeiliegung nicht auch unter Anwälten Anwendung finden. Die Berufsgruppenzugehörigkeit immunisiert gerade nicht davor. Und dass mit Zunahme der Konkurrenz die Pfründe mit allen zulässigen (und unzulässigen) Mittel verteidigt werden, liegt auf der Hand. Weiter . . .
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!