<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title> &#187; Baek Law Peter Kimm / Hamburg</title>
	<atom:link href="http://www.ra-herrle.de/category/wer-mahnt-was-ab/baek-law-aus-hamburg/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.ra-herrle.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 18 May 2012 14:14:49 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.2</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Happy Vibes Medien-Produktion GmbH wegen “DJ Happy Vibes &#8211; Ich Will die Nacht” (feat. Jazzmin)</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-happy-vibes-medien-produktion-gmbh-wegen-dj-happy-vibes-ich-will-die-nacht-feat-jazzmin/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-happy-vibes-medien-produktion-gmbh-wegen-dj-happy-vibes-ich-will-die-nacht-feat-jazzmin/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 08:23:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Hofmann]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltsbüro Baek]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Beak Law / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[DJ Happy Vibes]]></category>
		<category><![CDATA[DJ Happy Vibes (feat. Jazzmin) - Ich Will die Nacht]]></category>
		<category><![CDATA[DJ Happy Vibes – Ich Will Die Nacht]]></category>
		<category><![CDATA[DJ Happy Vibez]]></category>
		<category><![CDATA[DJ Happy Vibez – Ich Will Die Nacht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes Medien GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes Medien Produktion]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes Medien-Produktion GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes Produktion GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibes – Ich will die Nacht]]></category>
		<category><![CDATA[Happy Vibez]]></category>
		<category><![CDATA[Ich will die Nacht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Beak Law]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Beak Law aus Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Kimm aus Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte Beak Law Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=5096</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Happy Vibes Medien-Produktion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Andreas Hofmann wegen des Künstler DJ Happy Vibes und dessen Musikwerk “Ich Will die Nacht”. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Happy Vibes Medien-Produktion GmbH einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong><strong>Baek</strong> Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Happy Vibes Medien-Produktion GmbH</strong>, </strong>vertr. d. d. Geschäftsführer Andreas Hofmann<strong><br />
</strong></p>
<p>wegen des Künstler</p>
<p><strong><strong><strong>DJ Happy Vibes</strong></strong><br />
</strong></p>
<p>und dessen Musikwerk</p>
<p><strong>“Ich Will die Nacht”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Baek</strong> Law fordert im Auftrag der <strong><strong>Happy Vibes Medien-Produktion GmbH</strong></strong> einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Baek</strong> Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Baek</strong> Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong>Happy Vibes Medien-Produktion GmbH</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-happy-vibes-medien-produktion-gmbh-wegen-dj-happy-vibes-ich-will-die-nacht-feat-jazzmin/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Partyagentur wegen “Anna-Maria Zimmermann – 100.000 Leuchtende Sterne”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-wegen-anna-maria-zimmermann-100-000-leuchtende-sterne/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-wegen-anna-maria-zimmermann-100-000-leuchtende-sterne/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 11:25:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[100.000 Leuchtende Sterne]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anna-Maria Zimmermann]]></category>
		<category><![CDATA[Anna-Maria Zimmermann - 100.000 Leuchtende Sterne]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltsbüro Baek]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Beak Law / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Beak Law]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Beak Law aus Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Partyagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Partyagentur A. Frömelt]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Kimm aus Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte Beak Law Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=4762</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Partyagentur wegen der Künstlerin Anna-Maria Zimmermann und deren Musikwerk “100.000 Leuchtende Sterne”. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Partyagentur einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong><strong>Baek</strong> Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Partyagentur<br />
</strong></p>
<p>wegen der Künstlerin</p>
<p><strong><strong><strong>Anna-Maria Zimmermann</strong></strong><br />
</strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“100.000 Leuchtende Sterne”.</strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Baek</strong> Law fordert im Auftrag der Partyagentur einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Baek</strong> Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Baek</strong> Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Partyagentur. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-wegen-anna-maria-zimmermann-100-000-leuchtende-sterne/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Partyagentur A. Frömelt wegen “Anna-Maria Zimmermann &#8211; Frei Sein (div. Sampler)&#8221;</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-anna-maria-zimmermann-frei-sein-div-sampler/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-anna-maria-zimmermann-frei-sein-div-sampler/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 17:26:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[A. Frömelt]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anna-Maria Zimmermann]]></category>
		<category><![CDATA[Anna-Maria Zimmermann - Frei Sein]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Frei Sein]]></category>
		<category><![CDATA[German Top 100 Singel Charts]]></category>
		<category><![CDATA[German TOP 100 Single Charts]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Partyagentur A. Frömelt]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Wir Wollen Feiern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=4131</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Partyagentur A. Frömelt wegen der Künstlerin Anna-Maria Zimmermann und deren Musikwerk “Frei Sein” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong><strong>Baek</strong> Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Partyagentur A. Frömelt<br />
</strong></p>
<p>wegen der Künstlerin</p>
<p><strong><strong><strong>Anna-Maria Zimmermann</strong></strong><br />
</strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“Frei Sein”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern<strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Baek</strong> Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Baek</strong> Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Das vorliegend abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung “German Top 100 Single Charts”, eines Dateiencontainers, der zahlreiche aktuelle Muskwerke beinhaltet. Meist werden mehrere Titel davon zeitgleich abgemahnt. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Baek</strong> Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Partyagentur A. Frömelt. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-anna-maria-zimmermann-frei-sein-div-sampler/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Partyagentur A. Frömelt wegen “Markus Becker – Wir Wollen Feiern (div. Sampler)”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-markus-becker-wir-wollen-feiern-div-sampler/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-markus-becker-wir-wollen-feiern-div-sampler/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 17:23:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[A. Frömelt]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[German Top 100 Singel Charts]]></category>
		<category><![CDATA[German TOP 100 Single Charts]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Becker]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Becker - Wir Wollen Feiern]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Partyagentur A. Frömelt]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Wir Wollen Feiern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=4129</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Partyagentur A. Frömelt wegen des Künstlers Markus Becker und dessen Musikwerk “Wir Wollen Feiern” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong><strong>Baek</strong> Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><span style="color: #000000; font-family: Arial;">Partyagentur A. Frömelt</span><br />
</strong></p>
<p>wegen des Künstlers</p>
<p><strong><strong>Markus Becker</strong><br />
</strong></p>
<p>und dessen Musikwerk</p>
<p><strong>“Wir Wollen Feiern”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern<strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Baek</strong> Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Baek</strong> Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Das vorliegend abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung “German Top 100 Single Charts”, eines Dateiencontainers, der zahlreiche aktuelle Muskwerke beinhaltet. Meist werden mehrere Titel davon zeitgleich abgemahnt. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Baek</strong> Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Partyagentur A. Frömelt. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-partyagentur-a-fromelt-wegen-markus-becker-wir-wollen-feiern-div-sampler/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Ari Media Promotion wegen “Markus Becker &#8211; Das Rote Pferd (div. Sampler)”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-ari-media-promotion-wegen-markus-becker-das-rote-pferd-div-sampler/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-ari-media-promotion-wegen-markus-becker-das-rote-pferd-div-sampler/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 10 Mar 2012 05:22:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Ari Media Promotion]]></category>
		<category><![CDATA[Ari Promotion]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[German Top 100 Singel Charts]]></category>
		<category><![CDATA[German TOP 100 Single Charts]]></category>
		<category><![CDATA[Hitmusic Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Becker]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=3897</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Ari Media Promotion wegen des Künstlers Markus Becker und dessen Musikwerk “Das Rote Pferd” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong><strong>Baek</strong> Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Ari Media Promotion<br />
</strong></p>
<p>wegen des Künstlers</p>
<p><strong>Markus Becker<br />
</strong></p>
<p>und dessen Musikwerk</p>
<p><strong>“Das Rote Pferd”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern<strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Baek</strong> Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Baek</strong> Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Das vorliegend abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung “German Top 100 Single Charts”, eines Dateiencontainers, der zahlreiche aktuelle Muskwerke beinhaltet. Meist werden mehrere Titel davon zeitgleich abgemahnt. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Baek</strong> Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Hitmusic Agentur. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-ari-media-promotion-wegen-markus-becker-das-rote-pferd-div-sampler/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Hitmusic Agentur wegen &#8220;Tim Toupet &#8211; So ein schöner Tag (Fliegerlied)&#8221; auf dem Musikcontainer &#8220;German TOP 100 Single Charts&#8221; vom 05.10.2009</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-hitmusic-agentur-wegen-tim-toupet-so-ein-schoner-tag-fliegerlied-auf-dem-musikcontainer-german-top-100-single-charts-vom-05-10-2009/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-hitmusic-agentur-wegen-tim-toupet-so-ein-schoner-tag-fliegerlied-auf-dem-musikcontainer-german-top-100-single-charts-vom-05-10-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 09:02:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baek Law Peter Kimm / Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA["Fliegerlied"]]></category>
		<category><![CDATA["So ein schöner Tag"]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Baek Law]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[German Top 100 Singel Charts]]></category>
		<category><![CDATA[German TOP 100 Single Charts]]></category>
		<category><![CDATA[Hitmusic Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Tim Toupet]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungs - und Verplichtungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-herrle.de/?p=1880</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Hitmusic Agentur wegen des Künstlers Tim Toupet und dessen Musikwerk &#8220;So ein schöner Tag (Fliegerlied)&#8221; auf dem Musikcontainer &#8220;German TOP 100 Single Charts&#8221; vom 05.10.2009. Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Hitmusic Agentur einerseits die Abgabe einer strafbewehrten&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong>Baek Law</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Hitmusic Agentur</strong></p>
<p>wegen des Künstlers</p>
<p><strong>Tim Toupet</strong></p>
<p>und dessen Musikwerk</p>
<p><strong>&#8220;So ein schöner Tag (Fliegerlied)&#8221;</strong></p>
<p>auf dem Musikcontainer</p>
<p><strong>&#8220;German TOP 100 Single Charts&#8221; vom 05.10.2009.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Hitmusic Agentur einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Baek Law die Zahlung von zumindest 1.200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.</p>
<p>Das vorliegend abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung &#8220;German Top 100 Single Charts&#8221;, eines Dateiencontainers, der zahlreiche aktuelle Muskwerke beinhaltet. Meist werden mehrere Titel davon zeitgleich abgemahnt. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Baek Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Hitmusic Agentur. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-baek-law-im-auftrag-der-hitmusic-agentur-wegen-tim-toupet-so-ein-schoner-tag-fliegerlied-auf-dem-musikcontainer-german-top-100-single-charts-vom-05-10-2009/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

