
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt a.M.
Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt a.M.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH (Axel Konrad) wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – My Party”
14. Sep
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
wegen des Musikwerks
“DJane HouseKat feat. Rameez – My Party“ auf dem Album “Future Trance Vol. 60”
das folgende weitere Musikwerke enthält:
Disk 1:
1. All About You (Official Future Trance Anthem) – FT United feat. Goldstern
2. Silhouettes – Avicii
3. My Party – DJane HouseKat feat. Rameez
4. Mond – Rob & Chris feat. Sandberg
5. 2012 (If The World Would End) – Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller
6. Breathing (Michael Mind Project Remix) – Jason Derulo
7. Somebody That I Used To Know (Tiesto Remix) – Gotye feat. Kimbra
8. Can’t Stop Me – Afrojack & Shermanology
9. It’s A Biz (Ain’t Nobody) (The Big Mash Up Tour 2012) – Scooter
10. Party (Ich Will Abgehn) – Die Atzen
11. True Grit 2012 – E-Partment
12. Kickstarts – Example
13. Went To Poland – Bacefook
14. There She Goes (No Pitbull Version) – Taio Cruz
15. Calling (Lose My Mind) – Sebastian Ingrosso & Alesso feat. Ryan Tedder
16. Eternity – Paul Van Dyk feat. Adam Young
17. Suddenly Summer – Armin Van Buuren
18. Eyes – Kaskade feat. Mindy Gledhill
19. Nostra Terra (Can We Turn It Around) – Kirsty Hawkshaw & One Vision
20. In My Mind (Axwell Edit) – Ivan Gough & Feenixpawl feat. Georgi Kay
21. One Love 2012 – Dirty Impact & Sunny Marleen
22. Timebombs – Strobe & Jashari feat. Moxiie
Disk 2:
1. Summer Of Love (Ryan T. & Rick M. Edit) – Cascada
2. Pandora 2012 – ItaloBrothers
3. Wonderful Days 2K12 (Rocco & Bass-T Edit) – Franky Tunes
4. Superhero – Rocco & Bass-T
5. Rescue Me – Megastylez vs. Ti-Mo
6. Partybounce (Danceboy Edit) – Brooklyn Bounce & Splash
7. 1,2,G! – Giorno
8. Non Non Non (The Real Booty Babes Edit) – Lolita Jolie
9. Handzup Motherfuckers – Crystal Lake
10. Spotlight (Ti-Mo Edit) – Kindervater
11. Don’t Look Back – DJ Gollum feat. DJ CAP
12. Party Hard – Jens O.
13. Animal (Ron-Bon-Beat Project Edit) – Future Breeze
14. Fighting Addicted – Craze
15. Love Is Everywhere (Giorno Edit) – Max K.
16. Heartbroken (Empyre One Edit) – Halliday
17. Hot In Here (Addicted Craze Tribute To FT Edit) – Sam Walkertone & Selam Araya
18. Like That (Topmodelz Edit) – Davis Redfield feat. Kool
19. La Luna 2012 (Cansis vs. Spaceship Edit) – Commercial Club Crew
20. When Love Calls (De-Grees Edit) – Nicky Romero feat. Basto
21. Everything About You – Tribune
22. Take It Home – Pulsedriver feat. Jonny Rose
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 690,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Diese Abmahnung bezieht sich auf einen Chartcontainer (“Future Trance Vol. 60”). Es ist darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch den weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH (Axel Konrad) wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – My Party”
06. Sep
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
wegen des Musikwerks
“DJane HouseKat feat. Rameez – My Party“
auf dem Chartcontainer “German Top 100 Single Charts” vom 07.05.2012.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 690,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Axel Konrad wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – My Party”
30. Aug
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag des Herrn
Axel Konrad
wegen des Musikwerks
“DJane HouseKat feat. Rameez – My Party“
auf dem Chartcontainer “German Top 100 Single Charts” vom 30.07.2012.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 690,- Euro; oder aber, mit “Schnellzahlerrabatt”, von “nur” 450,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Diese Abmahnung bezieht sich zudem auf einen Chartcontainer (“German TOP 100 Single Charts” vom 30.07.2012). Es ist daher darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch den weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn Axel Konrad. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – My Party”
09. Aug
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
wegen des Musikwerks
“DJane HouseKat feat. Rameez – My Party“.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 690,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Nightwish – The Crow, The Owl And The Dove”
22. Jun
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
wegen der Künstlergruppe
Nightwish
und deren Musikwerk
“The Crow, The Owl And The Dove“.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 550,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf”
15. Jun
Uns erreicht eine weitere Abmahnung de
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
wegen des Künstlers
Andreas Bourani
und deren Musikwerk
“Nur in meinem Kopf“.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 550,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!