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	<title> &#187; Rübenach / Regensburg</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Sepultura &#8211; Kairos”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:55:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend die Künstlergruppe Sepultura   und das Musikalbum “Kairos”. Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong><strong>Sepultura  <strong></strong></strong></strong></strong></p>
<p>und das Musikalbum</p>
<p><strong></strong><strong><strong></strong></strong><strong><strong><strong><strong>“<strong><strong></strong></strong></strong></strong></strong>Kairos”</strong>.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Inna &#8211; Sun is up”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:42:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen der Küsntlerin Inna und deren Musikstück “Sun is up“. Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>wegen der Küsntlerin</p>
<p><strong>Inna </strong></p>
<p>und deren Musikstück</p>
<p><strong><strong>“</strong><strong><strong>Sun is up“</strong></strong><strong><strong></strong></strong><strong><strong><strong></strong></strong></strong><strong><strong></strong></strong>.</strong><strong></strong></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Cassandra Steen &#8211; Gebt alles”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:37:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlerin</p>
<p><strong><strong><strong>Cassandra Steen <strong></strong></strong></strong></strong></p>
<p>und das Musikwerk</p>
<p><strong></strong><strong><strong></strong></strong><strong><strong><strong><strong>“<strong><strong></strong></strong></strong>Gebt alles</strong></strong>”</strong>.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Cassey Doreen &#8211; Girls just want to have fun”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>wegen der Küsntlerin</p>
<p><strong>Cassey Doreen</strong></p>
<p>und deren Musikstück</p>
<p><strong><strong>“</strong><strong><strong>Girls just want to have fun“</strong></strong><strong><strong></strong></strong><strong><strong><strong></strong></strong></strong><strong><strong></strong></strong>.</strong><strong></strong></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Tim Toupet &#8211; Vater Abraham”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen des Liedes “Vater Abraham” des Künstlers Tim Toupet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Liedes</p>
<p><strong>“<strong>Vater Abraham</strong>”</strong></p>
<p>des Künstlers</p>
<p><strong></strong><strong><strong>Tim Toupet</strong></strong>.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen Armin van Buuren: “Burned With Desire”, “Drowning” (feat. Laura V.), “Status Excessu D”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-dr-johannes-rubenach-im-auftrag-der-digiprotect-gmbh-wegen-armin-van-buuren-burned-with-desire-drowning-feat-laura-v-status-e/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 10:11:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen des Musikkünstlers Armin van Buuren. Die Abmahnungen des Rechtsanwaltes Dr. Johannes Rübenach betreffen diesbezüglich jeweils eines der nachfolgenden Lieder des Musikers: - “Burned With Desire“ - “Drowning“ (feat. Laura V.)&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Musikkünstlers</p>
<p><strong>Armin van Buuren.</strong></p>
<p>Die Abmahnungen des Rechtsanwaltes Dr. Johannes Rübenach betreffen diesbezüglich jeweils eines der nachfolgenden Lieder des Musikers:</p>
<p><strong><strong>- “</strong>Burned With Desire<strong><strong>“</strong></strong><br />
<strong><strong>- “</strong></strong>Drowning<strong><strong>“ (<strong>feat. Laura V.)<br />
- “</strong></strong></strong>Status Excessu D<strong><strong>“</strong></strong>.</strong><strong></strong></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Grove Coverage &#8211; Angeline”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 09:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen des Musikalbums “Angeline” der Künstlergruppe Grove Coverage. Der abmahntechnisch bisher nicht auffällig gewordene Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vertritt nun ebenfalls, wie bereits einige andere &#8220;Abmahngroßkanzleien&#8221; und immer mehr kleinere Kanzleien ebenso,&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei<strong> RA Dr. Johannes Rübenach</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Musikalbums</p>
<p><strong>“Angeline”</strong></p>
<p>der Künstlergruppe</p>
<p><strong>Grove Coverage</strong>.</p>
<p>Der abmahntechnisch bisher nicht auffällig gewordene Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vertritt nun ebenfalls, wie bereits einige andere &#8220;Abmahngroßkanzleien&#8221; und immer mehr kleinere Kanzleien ebenso, die DigiProtect GmbH.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rübenach die Zahlung von zumindest 340,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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