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	<title> &#187; Graf Westphalen / Berlin</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Nightwish &#8211; Made In Hong Kong”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:09:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend die Künstlergruppe Nightwish und deren Musikwerk “Made In Hong Kong”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>Nightwish<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong><strong>Made In Hong Kong</strong></strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen Milow: “Ayo Technology” und “Milow”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:07:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend den Künstler Milow und jeweils eines seiner Musikwerke “Ayo Technology” bzw. “Milow”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend den Künstler</p>
<p><strong><strong>Milow<br />
</strong></strong></p>
<p>und jeweils eines seiner Musikwerke</p>
<p><strong>“<strong><strong>Ayo Technology”</strong></strong></strong></p>
<p>bzw.</p>
<p><strong>“<strong><strong>Milow”</strong></strong></strong>.</p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig jeweils 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Luomo &#8211; Tessio”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:04:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend die Künstlergruppe Luomo und deren Musikwerk “Tessio”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>Luomo<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong><strong>Tessio</strong></strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Fedde Le Grand Feat. Mitch Crown &#8211; Scared Of Me”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:03:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend das Künstlerprojekt</p>
<p><strong><strong>Fedde Le Grand Feat. Mitch Crown<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong>Scared Of Me”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Epica &#8211; The Classical Conspiracy”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:00:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend die Künstlergruppe Epica und deren Musikwerk “The Classical Conspiracy”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>Epica<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong><strong>The Classical Conspiracy</strong></strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Frei.Wild &#8211; Hart am Wind”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>Frei.Wild<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong>Hart am Wind”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Subway to Sally &#8211; Kreuzfeuer”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:57:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend die Künstlergruppe Subway to Sally und deren Musikwerk “Kreuzfeuer”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>Subway to Sally<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong><strong></strong></strong>Kreuzfeuer”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “The Real Booty Babes &#8211; Poker Face”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:55:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend die Künstlergruppe</p>
<p><strong><strong>The Real Booty Babes<br />
</strong></strong></p>
<p>und deren Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong><strong>Poker Face</strong></strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen des Films “Pirates &#8211; Stagnetti´s Revenge II”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:41:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend den Film “Pirates &#8211; Stagnetti´s Revenge II”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend den Film</p>
<p><strong>“<strong><strong><strong>Pirates &#8211; Stagnetti´s Revenge II</strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen des Films “JENNIFER LOVE Vol. 2, Private &#8211; Life of &#8230;”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:28:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Berlin im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend den Film “JENNIFER LOVE Vol. 2, Private &#8211; Life of &#8230;”. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Graf von Westphalen </strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></strong></p>
<p>betreffend den Film</p>
<p><strong><strong></strong>“<strong><strong><strong><strong></strong></strong><strong><strong><strong></strong></strong></strong><strong>JENNIFER LOVE Vol. 2, Private &#8211; Life of &#8230;</strong>”.</strong></strong></strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf von Westphalen fordern vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Graf von Westphalen die Zahlung von regelmäßig 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Graf von Westphalen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong> per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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