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	<title> &#187; Lihl / Postbauer-Heng</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH wegen des Films “The Artist”</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 07:05:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH wegen des Films “The Artist”. Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Lihl</strong></strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><strong>DCM Film Distribution GmbH</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<strong>The Artist</strong>”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Lihl</strong> fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Lihl</strong> die Zahlung von zumindest 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Lihl</strong> vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong><strong><strong>DCM Film Distribution GmbH</strong></strong></strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Pandastorm Pictures GmbH wegen des Films &#8220;The Veteran&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 12:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Pandastorm Pictures GmbH wegen des Films “The Veteran”. Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 750,-&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Pandastorm Pictures GmbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“The Veteran”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>Pandastorm Pictures GmbH</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Great Movies GmbH wegen des Films “Puncture &#8211; David gegen Goliath″</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 19:32:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><span style="color: #000000; font-family: Arial;">Great Movies GmbH</span></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<span style="color: #000000; font-family: Arial;">Puncture &#8211; David gegen Goliath</span>″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Great Movies GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Delphi Filmverleih GmbH wegen des Films “Unverblümt &#8211; Nichts ist privat″</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 19:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><span style="color: #000000; font-family: Arial;">Delphi Filmverleih GmbH</span></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<span style="color: #000000; font-family: Arial;">Unverblümt &#8211; Nichts ist privat</span>″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Delphi Filmverleih GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Euro Video Bildprogramm GmbH wegen des Filmwerks “Der Weisse Büffel”</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Mar 2012 06:18:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Euro Video Bildprogramm GmbH wegen des Filmwerkes “Der Weisse Büffel”. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Lihl</strong></strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Euro Video Bildprogramm GmbH</strong></p>
<p>wegen des Filmwerkes</p>
<p><strong>“Der Weisse Büffel”.<br />
</strong></p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt.</p>
<p>Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat. Dabei soll das gerügte Verhalten stets deutlich dargestellt werden, ebenso sind auch der Grund für die Abmahnung sowie die Berechtigung hierfür deutlich zu machen.</p>
<p>Abmahnungen sind ein geläufiges Mittel gegen unkorrektes wirtschaftliches Verhalten im Wettbewerbsrecht, also ein Mittel gegen sogenannten “unlauteren Wettbewerb”, der zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann.</p>
<p>In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen.</p>
<p>Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Zusammengefasst fordert die Rechtsanwaltskanzlei <strong>Lihl</strong> vom Anschlussinhaber <strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung, die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung, sowie <strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden angeblichen wirtschaftlichen Schadens und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sein sollen.</p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben finden sich eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (meist nur mit „Unterlassungserklärung“ und dem Aktenzeichen betitelt), eine Vollmachtsurkunde in Kopie sowie ein vorgefertigter Überweisungsträger; und oftmals auch ein Gerichtsurteil in Ablichtung.</p>
<p><strong>Wie kommt die abmahnende Kanzlei an meine Daten?</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.</p>
<p>Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt.</p>
<p><strong>Haftet man wirklich immer als Anschlussinhaber?</strong></p>
<p>Das Problem diesbezüglich: Aus haftungsrechtlichen Gründen ist man als Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen, die von dem Anschluss aus begangen werden, grundsätzlich verantwortlich. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, sondern nur unter bestimmten Umständen, weshalb die Haftung im Einzelfall dringend überprüft werden muss.</p>
<p><strong>Was genau will die Gegenseite?</strong></p>
<p>Konkret gesagt wird eine schriftliche, 30 Jahre lang rechtlich bindende, sogenannte <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong> gefordert, mittels derer der Abmahnungsempfänger erklärt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis abgibt; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p>Vorliegend bezieht sich der Umfang der von der Rechtsanwaltskanzlei <strong>Lihl</strong> vorformulierten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung auf das gesamte Repertoire der Euro Video Bildprogramm GmbH.</p>
<p>Dies ist aber nicht alles:</p>
<p>Zudem verlangt die Kanzlei <strong>Lihl</strong> die <strong>Abgeltung der Anwaltsgebühren</strong> als auch die Zahlung von <strong>Schadensersatz</strong>.</p>
<p>Allgemein gilt:</p>
<p>Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich danach, welche Datei (Bilddatei, Tonträgerdateien, Filme) abgemahnt wurde und wie viele hiervon im Rahmen des Down- bzw. Uploadvorgangs im Auftrag der Kanzlei von einer Ermittlungsfirma dokumentiert werden konnten. Der Berechnung wird dabei nach Angaben der Kanzlei der Marktwert der jeweiligen Lizenzrechte und mithin der entgangene Gewinn der Rechteinhaber zugrunde gelegt. So jedenfalls berechnen die Anwälte von Waldorf Frommer ihrer Abmahnung zufolge die vom Adressaten der Abmahnung zu zahlende Summe.<br />
Ferner kommt es noch auf den sogenannte Streitwert an. Auch dieser wird von der abmahnenden Kanzlei suggeriert.</p>
<p>In der Praxis hingegen ist es wohl geläufiger, dass sich die vermeintlichen Rechteinhaber mit den abmahnenden Anwälten auf eine bestimmte Summe einigen, die regelmäßig in deren Namen durch die jeweilige Kanzlei geltend gemacht werden soll.</p>
<p>Hieraus folgt dann die Berechnung des sogenannten Vergleichsbetrages. Dieser stellt im Endergebnis die Summe dar, die die abmahnende Kanzlei vom Abgemahnten “bekommen will”. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung als großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung dieser “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, sodass dann von einer – in der Praxis ohnehin kaum durchgeführten – gerichtlichen Durchsetzung der vollen Forderung abgesehen werde.</p>
<p>Die Kanzlei <strong>Lihl</strong> fordert vorliegend also insgesamt einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 475,- Euro.</p>
<p><strong>Wofür genau </strong><strong>wird man bei Filesharing-Abmahnungen überhaupt abgemahnt?</strong></p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugänglichmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Was kann man als Abmahnempfänger tun?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden.</p>
<p>Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man zunächst <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.</p>
<p>Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</p>
<p>Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sie müssen nicht in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden, vor allem auch deshalb nicht, weil in vielen Fällen die geltend gemachten Summen schlichtweg falsch berechnet bzw “vereinbart” worden sind, wie oben dargelegt.</p>
<p>Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsbegründende oder sonstwie ungewollte Folgen haben können. Teilen Sie der Gegenseite keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Es ist andererseits jedoch nicht empfehlenswert, die Abmahnung gänzlich zu ignorieren. Auch wenn die Anwälte der Kanzlei <strong>Lihl</strong> eine Zeit lang keine weiteren Schreiben zuschicken, heißt das nicht automatisch, dass sich die Angelegenheit erledigt hat, denn möglicherweise bestehende Ansprüche können innerhalb von 3 Jahren noch geltend gemacht werden.</p>
<p><strong>Es ist also wichtig zu überprüfen, ob überhaupt eine rechtliche Verpflichtung für den Empfänger des Abmahnschreibens besteht.</strong> Eine Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel kostenlos, und so kann man sichergehen, unnötige Fehler zu vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH wegen des Films “Biutiful″</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 20:58:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lihl / Postbauer-Heng]]></category>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH wegen des Films “Biutiful″. Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 650,- Euro.&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Prokino Filmverleih GmbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“Biutiful″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Prokino Filmverleih GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Euro Video Bildprogramm GmbH wegen des Filmwerks “El Dorado &#8211; Auf der Suche nach der goldenen Stadt”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-lihl-im-auftrag-der-euro-video-bildprogramm-gmbh-wegen-des-filmwerks-el-dorado-auf-der-suche-nach-der-goldenen-stadt/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-lihl-im-auftrag-der-euro-video-bildprogramm-gmbh-wegen-des-filmwerks-el-dorado-auf-der-suche-nach-der-goldenen-stadt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 17:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lihl / Postbauer-Heng]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Auf der Suche nach der goldenen Stadt]]></category>
		<category><![CDATA[Bildprogramm GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[El Dorado - Auf der Suche nach der goldenen Stadt]]></category>
		<category><![CDATA[Euro Bildprogramm GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Euro Video]]></category>
		<category><![CDATA[Euro Video Bildprogramm]]></category>
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		<category><![CDATA[Euro Video GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[Video Bildprogramm GmbH]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Euro Video Bildprogramm GmbH wegen des Filmwerkes “El Dorado &#8211; Auf der Suche nach der goldenen Stadt”. Der Film ist am 20.01.2012 auf Blu-ray erschienen. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Euro Video Bildprogramm GmbH</strong></p>
<p>wegen des Filmwerkes</p>
<p><strong>“El Dorado &#8211; Auf der Suche nach der goldenen Stadt”.<br />
</strong></p>
<p>Der Film ist am 20.01.2012 auf Blu-ray erschienen.</p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt.</p>
<p>Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat. Dabei soll das gerügte Verhalten stets deutlich dargestellt werden, ebenso sind auch der Grund für die Abmahnung sowie die Berechtigung hierfür deutlich zu machen.</p>
<p>Abmahnungen sind ein geläufiges Mittel gegen unkorrektes wirtschaftliches Verhalten im Wettbewerbsrecht, also ein Mittel gegen sogenannten “unlauteren Wettbewerb”, der zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann.</p>
<p>In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen.</p>
<p>Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Zusammengefasst fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lihl vom Anschlussinhaber <strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung, die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung, sowie <strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden angeblichen wirtschaftlichen Schadens und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sein sollen.</p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben finden sich eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (meist nur mit „Unterlassungserklärung“ und dem Aktenzeichen betitelt), eine Vollmachtsurkunde in Kopie sowie ein vorgefertigter Überweisungsträger; und oftmals auch ein Gerichtsurteil in Ablichtung.</p>
<p><strong>Wie kommt die abmahnende Kanzlei an meine Daten?</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.</p>
<p>Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt.</p>
<p><strong>Haftet man wirklich immer als Anschlussinhaber?</strong></p>
<p>Das Problem diesbezüglich: Aus haftungsrechtlichen Gründen ist man als Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen, die von dem Anschluss aus begangen werden, grundsätzlich verantwortlich. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, sondern nur unter bestimmten Umständen, weshalb die Haftung im Einzelfall dringend überprüft werden muss.</p>
<p><strong>Was genau will die Gegenseite?</strong></p>
<p>Konkret gesagt wird eine schriftliche, 30 Jahre lang rechtlich bindende, sogenannte <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong> gefordert, mittels derer der Abmahnungsempfänger erklärt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis abgibt; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p>Vorliegend bezieht sich der Umfang der von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl vorformulierten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung auf das gesamte Repertoire der Euro Video Bildprogramm GmbH.</p>
<p>Dies ist aber nicht alles:</p>
<p>Zudem verlangt die Kanzlei Lihl die <strong>Abgeltung der Anwaltsgebühren</strong> als auch die Zahlung von <strong>Schadensersatz</strong>.</p>
<p>Allgemein gilt:</p>
<p>Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich danach, welche Datei (Bilddatei, Tonträgerdateien, Filme) abgemahnt wurde und wie viele hiervon im Rahmen des Down- bzw. Uploadvorgangs im Auftrag der Kanzlei von einer Ermittlungsfirma dokumentiert werden konnten. Der Berechnung wird dabei nach Angaben der Kanzlei der Marktwert der jeweiligen Lizenzrechte und mithin der entgangene Gewinn der Rechteinhaber zugrunde gelegt. So jedenfalls berechnen die Anwälte von Waldorf Frommer ihrer Abmahnung zufolge die vom Adressaten der Abmahnung zu zahlende Summe.<br />
Ferner kommt es noch auf den sogenannte Streitwert an. Auch dieser wird von der abmahnenden Kanzlei suggeriert.</p>
<p>In der Praxis hingegen ist es wohl geläufiger, dass sich die vermeintlichen Rechteinhaber mit den abmahnenden Anwälten auf eine bestimmte Summe einigen, die regelmäßig in deren Namen durch die jeweilige Kanzlei geltend gemacht werden soll.</p>
<p>Hieraus folgt dann die Berechnung des sogenannten Vergleichsbetrages. Dieser stellt im Endergebnis die Summe dar, die die abmahnende Kanzlei vom Abgemahnten “bekommen will”. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung als großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung dieser “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, sodass dann von einer – in der Praxis ohnehin kaum durchgeführten – gerichtlichen Durchsetzung der vollen Forderung abgesehen werde.</p>
<p>Die Kanzlei Lihl fordert vorliegend also insgesamt einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 475,- Euro.</p>
<p><strong>Wofür genau </strong><strong>wird man bei Filesharing-Abmahnungen überhaupt abgemahnt?</strong></p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugänglichmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Was kann man als Abmahnempfänger tun?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden.</p>
<p>Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man zunächst <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.</p>
<p>Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</p>
<p>Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sie müssen nicht in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden, vor allem auch deshalb nicht, weil in vielen Fällen die geltend gemachten Summen schlichtweg falsch berechnet bzw “vereinbart” worden sind, wie oben dargelegt.</p>
<p>Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsbegründende oder sonstwie ungewollte Folgen haben können. Teilen Sie der Gegenseite keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Es ist andererseits jedoch nicht empfehlenswert, die Abmahnung gänzlich zu ignorieren. Auch wenn die Anwälte der Kanzlei Lihl eine Zeit lang keine weiteren Schreiben zuschicken, heißt das nicht automatisch, dass sich die Angelegenheit erledigt hat, denn möglicherweise bestehende Ansprüche können innerhalb von 3 Jahren noch geltend gemacht werden.</p>
<p><strong>Es ist also wichtig zu überprüfen, ob überhaupt eine rechtliche Verpflichtung für den Empfänger des Abmahnschreibens besteht.</strong> Eine Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel kostenlos, und so kann man sichergehen, unnötige Fehler zu vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-lihl-im-auftrag-der-euro-video-bildprogramm-gmbh-wegen-des-filmwerks-el-dorado-auf-der-suche-nach-der-goldenen-stadt/feed/</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Pandastorm Pictures GmbH wegen des Films &#8220;Sturm auf Festung Brest&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 13:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lihl / Postbauer-Heng]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Pandastorm Pictures GmbH wegen des Films &#8220;Sturm auf Festung Brest&#8221;. Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Pandastorm Pictures GmbH</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>&#8220;Sturm auf Festung Brest&#8221;</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Pandastorm Pictures GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Firma T.W. Medienvertrieb wegen des Films &#8220;Sexy Cora &#8211; Amateurstars No.3&#8243;</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-lihl-im-auftrag-der-firma-t-w-medienvertrieb-wegen-des-films-sexy-cora-amateurstars-no-3/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 11:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng im Auftrag der Firma T.W. Medienvertrieb wegen des Films &#8220;Sexy Cora &#8211; Amateurstars No.3&#8243;. Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Lihl</strong> aus Postbauer-Heng</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Firma T.W. Medienvertrieb</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>&#8220;Sexy Cora &#8211; Amateurstars No.3&#8243;</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lihl fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lihl die Zahlung von zumindest 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lihl vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Firma T.W. Medienvertrieb. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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