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	<title> &#187; Schroeder / Kiel</title>
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		<title>Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der West Coast Productions wegen des Films “Super Anal Cougars 3”</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 15:14:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise über weitere Abmahnungen des Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel im Auftrag der West Coast Productions wegen des Films “Super Anal Cougars 3”. Ließ sich die West Coast Productions zuvor noch von anderen Rechtsanwälten anwaltlich vertreten, so soll nunmehr Rechtsanwalt Lutz Schröder einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreichen Hinweise über weitere Abmahnungen des</p>
<p>Rechtsanwalt<strong> Lutz <strong>Schröder</strong></strong> aus Kiel</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><strong>West Coast</strong> Productions</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<strong>Super Anal Cougars 3</strong>”.</strong></p>
<p>Ließ sich die West Coast Productions zuvor noch von anderen Rechtsanwälten anwaltlich vertreten, so soll nunmehr Rechtsanwalt Lutz Schröder einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten fordern. Zur Erledigung der Angelegenheit werde – wie bereits in zahlreichen anderen Abmahnungen – von Rechtsanwalt Lutz Schröder die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von zumindest 750,- Euro angeboten.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Lutz Schröder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der West Coast Productions. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner<strong> FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der West Coast Productions wegen des Films “Teen Anal Nightmare 3”</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Mar 2013 10:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreichen Hinweise über einer weiteren Abmahnung des</p>
<p>Rechtsanwalt<strong> Lutz <strong>Schröder</strong></strong> aus Kiel</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>West Coast Productions</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<strong>Teen Anal Nightmare 3</strong>”.</strong></p>
<p>Ließ sich die West Coast Productions zuvor noch von anderen Rechtsanwälten anwaltlich vertreten, so soll nunmehr Rechtsanwalt Lutz Schröder einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten fordern. Zur Erledigung der Angelegenheit wird &#8211; wie bereits in zahlreichen anderen Abmahnungen &#8211; von Rechtsanwalt Lutz Schröder die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von zumindest 750,- Euro angeboten. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Lutz Schröder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der West Coast Productions. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner<strong> FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Petr Petran wegen des Films “Red Devil Smoking II”</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 15:03:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag des Herrn</p>
<p><strong>Petr <strong><strong>Petran</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“Red Devil Smoking II<strong></strong>”.</strong></p>
<p>Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen.</p>
<p>Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden Apollo Filmproduktions GmbH handelt es sich bei den Auftraggebern des Rechtsanwalts Schroeder stets um Auftraggeber aus Großbritannien oder aber aus der Tschechischen Republik.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die Zahlung von 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder  ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn <strong>Petr <strong><strong>Petran</strong></strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Ebay-Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des VSGE wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 13:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine Ebay-Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) wegen der Verwendung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke. Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Schadensersatz in Höhe von 160,50 Euro (Lizenzschaden) für die Nutzung&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine Ebay-Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Lutz Schroeder</strong></strong> aus Kiel</p>
<p>im Auftrag des</p>
<p><strong>Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)<br />
</strong></p>
<p>wegen der Verwendung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Lutz Schroeder </strong>fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Schadensersatz in Höhe von 160,50 Euro (Lizenzschaden) für die Nutzung eines Fotos des Urhebers, Herrn Markus Kelzenberg, sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten (1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 3.000,- Euro) in Höhe von 265,70 Euro. Insgesamt fordert die Kanzlei <strong>Lutz Schroeder </strong>die vergleichsweise Zahlung von zumindest 250,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerke seien unerlaubt genutzt und das in § 72 Urhebergesetz normierte Leistungsschutzrecht sei so verletzt worden.</p>
<p>Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Anderenfalls werde der gesamte Lizenzschaden in voller Höhe gerichtlich geltend gemacht. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Lutz Schroeder </strong>vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Lichtbildwerk-Repertoire des Herrn Markus Kelzenberg. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der LoogBerry GmbH wegen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Dec 2012 12:29:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag der LoogBerry Information Technologies GmbH wegen der Nutzung von angeblich urheberrechtlich geschützten Produktfotos im Internet (Ebay). Den Abgemahnten Ebay-Verkäufern wird seitens der Kanzlei Lutz Schroeder vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Produktfotos illegal in ihren Angeboten auf ebay.de genutzt zu haben, ohne dass dabei die&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong><strong>Lutz Schroeder</strong></strong></strong> aus Kiel</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> LoogBerry Information Technologies GmbH</strong></p>
<p>wegen der Nutzung von angeblich urheberrechtlich geschützten <strong>Produktfotos </strong>im Internet (Ebay).</p>
<p>Den Abgemahnten Ebay-Verkäufern wird seitens der Kanzlei Lutz Schroeder vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte <strong>Produktfotos </strong>illegal in ihren Angeboten auf ebay.de genutzt zu haben, ohne dass dabei die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden seien. Rechtsanwalt Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Konkret wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 250,- Euro gefordert.</p>
<p>Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten sowie des geforderten Schadensersatzes.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie eine solche Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431/3053719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 3053718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner <strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Phily Media wegen der Software “Zipper +″</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Nov 2012 11:43:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag der Phily Media, Inh. Mark Kenneth Quilino wegen der Software “Zipper +”. Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag der<strong></strong></p>
<p><strong><strong>Phily Media</strong>, Inh. Mark Kenneth Quilino<br />
</strong></p>
<p>wegen der Software</p>
<p><strong>“<strong></strong>Zipper +”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die Zahlung von 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die urheberrechtlich geschützte Software sei über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Phily Media. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Firma Social Eye Player, Inh. Malvin C. Salgado wegen der Software “Social Eye Player”</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Oct 2012 08:18:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag der Firma Social Eye Player, Inh. Malvin C. Salgado wegen der Kompressionssoftware “Social Eye Player”. Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei <strong>Lutz Schroeder</strong> aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Firma Social E<strong>ye Player, Inh. Malvin C. Salgado</strong></strong></p>
<p>wegen der Kompressionssoftware</p>
<p><strong>“Social Eye Player”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Lutz Schroeder</strong> fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Lutz Schroeder</strong> die Zahlung von 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder  ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Lutz Schroeder</strong> vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Firma <strong>Social Eye Player</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Petr Petran wegen des Films “Getting Ready Before a XXX Film”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-lutz-schroeder-im-auftrag-des-herrn-petr-petran-wegen-des-films-getting-ready-before-a-xxx-film/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 10:39:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag des Herrn Petr Petran wegen des Films “Getting Ready Before a XXX Film”. Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen. Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag des Herrn</p>
<p><strong>Petr <strong>Petran</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<strong></strong>Getting Ready Before a XXX Film”.</strong></p>
<p>Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen.</p>
<p>Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden Apollo Filmproduktions GmbH handelt es sich bei den Auftraggebern des Rechtsanwalts Schroeder stets um Auftraggeber aus Großbritannien oder aber aus der Tschechischen Republik.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die Zahlung von 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder  ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn <strong>Petr <strong>Petran</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Gavin Bell wegen des Films „holliebentewhole1”</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 09:05:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag des Herrn Gavin Bell wegen des Films “holliebentewhole1”. Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen. Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden Apollo Filmproduktions GmbH handelt es&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag des Herrn</p>
<p><strong><strong>Gavin Bell</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“holliebentewhole1”.</strong></p>
<p>Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen.</p>
<p>Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden Apollo Filmproduktions GmbH handelt es sich bei den Auftraggebern des Rechtsanwalts Schroeder stets um Auftraggeber aus Großbritannien oder aber aus der Tschechischen Republik.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die Zahlung von 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder  ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn <strong></strong><strong><strong>Gavin Bell</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Gavin Bell wegen des Films „meow34jjwhole2”</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 08:57:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel</strong></p>
<p>im Auftrag des Herrn</p>
<p><strong><strong>Gavin Bell</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“meow34jjwhole2”.</strong></p>
<p>Die Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder aus Kiel haben eins gemeinsam: Es handelt sich stets um vermeintliche Inhaber von Rechten an Erotikfilmen.</p>
<p>Mit Ausnahme der in Deutschland sitzenden Apollo Filmproduktions GmbH handelt es sich bei den Auftraggebern des Rechtsanwalts Schroeder stets um Auftraggeber aus Großbritannien oder aber aus der Tschechischen Republik.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die Zahlung von 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder  ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.</p>
<p><strong>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</strong></p>
<p>Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.<br />
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.<br />
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn <strong></strong><strong><strong>Gavin Bell</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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