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	<title> &#187; Meier / Lünen</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei ra.meier im Auftrag der Trak Music GnbR wegen &#8220;Darius &amp; Finlay feat. DAZ &#8211; Here comes the Night&#8221;</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-ra-meier-im-auftrag-der-trak-music-gnbr-wegen-darius-finlay-feat-daz-here-comes-the-night/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 18:40:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meier / Lünen]]></category>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei ra.meier aus Lünen im Auftrag der Trak Music GnbR wegen &#8220;Darius &#38; Finlay feat DAZ&#8221; &#8211; &#8220;Here comes the Night&#8221; auf dem Musikalbum &#8220;German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011&#8243;. Der Rechtsanwalt Marcus Meier fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei <strong></strong></p>
<p><strong>ra.meier</strong> aus Lünen</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Trak Music GnbR</strong></p>
<p>wegen</p>
<p><strong>&#8220;Darius &amp; Finlay feat DAZ&#8221; &#8211; &#8220;Here comes the Night&#8221;</strong></p>
<p>auf dem Musikalbum</p>
<p><strong>&#8220;German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011&#8243;</strong>.</p>
<p>Der Rechtsanwalt Marcus Meier fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei ra.meier die Zahlung von 390,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Das abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung &#8220;German Top 100 Single Charts&#8221;. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei ra.meier vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Trak Music GnbR. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong> telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei ra.meier im Auftrag der Trak Music GnbR wegen &#8220;Darius &amp; Finlay und Tibration&#8221; &#8211; &#8220;She´s a freak&#8221; auf dem Musikalbum &#8220;German Top 100 Single Charts vom 23.05.2011&#8243;</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 18:34:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der<strong></strong></p>
<p><strong>Kanzlei ra.meier</strong> aus Lünen</p>
<p>im Auftrag der<strong></strong></p>
<p><strong>Trak Music GnbR</strong></p>
<p>wegen<strong> &#8220;Darius &amp; Finlay und Tibration&#8221; &#8211; &#8220;She´s a freak&#8221;</strong></p>
<p>auf dem Musikalbum<strong> &#8220;German Top 100 Single Charts vom 23.05.2011&#8243;</strong>.</p>
<p>Der Rechtsanwalt Marcus Meier fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei ra.meier die Zahlung von zumindest 390,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei ra.meier vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Trak Music GnbR. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir<strong></strong></p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,<strong></strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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