
Munderloh / Oldenburg
Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg
Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF wegen des Films “Fetisch-Fantasien junger Frauen”
04. Mai
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg
im Auftrag der
RGF Productions Ltd.
wegen des Films
“Fetisch-Fantasien junger Frauen”.
Der Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse “Filmwerke” pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab und fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Munderloh die Zahlung von 780,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Rechtsanwalt Munderloh stellt eine genaue Kostenaufstellung dar und betont, an den Kosten lasse sich nichts ändern. Dies muss insoweit gegebenfalls aber nicht korrekt sein.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll der Gläubiger berechtigt sein, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, die gerichtlich überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF wegen des Films “Domina im Fetisch-Fieber”
13. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg
im Auftrag der
RGF Productions Ltd.
wegen des Films
“Domina im Fetisch-Fieber”
Der Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse “Filmwerke” pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab und fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Munderloh die Zahlung von 780,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Rechtsanwalt Munderloh stellt eine genaue Kostenaufstellung dar und betont, an den Kosten lasse sich nichts ändern. Dies muss insoweit gegebenfalls aber nicht korrekt sein.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll der Gläubiger berechtigt sein, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, die gerichtlich überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF wegen des Films “Private Teens mit Stiefel-Fetisch”
16. Mrz
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg
im Auftrag der
RGF Productions Ltd.
wegen des Films
“Private Teens mit Stiefel-Fetisch”
Der Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse “Filmwerke” pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab und fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Munderloh die Zahlung von 780,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Rechtsanwalt Munderloh stellt eine genaue Kostenaufstellung dar und betont, an den Kosten lasse sich nichts ändern. Dies muss insoweit gegebenfalls aber nicht korrekt sein.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll der Gläubiger berechtigt sein, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, die gerichtlich überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Neuer Abmahnanwalt: Abmahnungen des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh wegen “Private Teens”, “Sex-Fantasien meiner Freundin”
19. Jan
Pünktlich zum neuen Jahr erreichen uns Abmahnungen des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh aus Oldenburg, der seit kurzem als “neuer Abmahnanwalt” ebenfalls gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen vorgeht.
Rechtsanwalt Munderloh, tätig in den Bereichen Urheberrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie im Baurecht, vertritt – wie das bei “Neueinsteigern im Abmahngeschäft” meist der Fall ist – Rechteinhaber an Erotikfilmen. Auftraggeber des Rechtsanwalts Rainer Munderloh aus Oldenburg ist die Firma RGF Productions Ltd. mit Sitz in Dublin.
Vorliegend handelt es sich um eine Abmahnung wegen des Erotikfilms
“Private Teens”.
Im Übrigen werden zur Zeit ferner folgende Filme der Firma RGF Productions Ltd. abgemahnt:
- “Geil Gierig Gefickt”
- “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D”
- “Private Anal Teens 2011 in 3D”
- “Sex-Fantasien meiner Freundin”
- “Fetisch-Fantasien junger Frauen”.
Weitere Abmahnungen durch Rechtsanwalt Munderloh sind in nächster Zeit wohl zu erwarten.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Rainer Munderloh fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rainer Munderloh die Zahlung von 780,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, ansonsten droht Rechtsanwalt Rainer Munderloh mit der Durchsetzung der gesamten Forderung, die sich vorliegend auf unglaubliche 1.653,30 Euro berufen soll. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Die in der Abmahnung ausgesprochenen Drohungen des Rechtsanwaltes Muderloh sollten Sie unbedingt mit bedachter Ruhe zur Kenntnis nehmen – die darin enthalteten Vermutungen sind größtenteils weit hergeholt.
Der Umfang der von der Kanzlei Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den jeweils abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in verpflichten, deren Höhe noch ungewiss sein soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg wegen RGF, “Geil Gierig Gefickt”, “Private Teens”, “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D”, “Private Anal Teens”, “Sex-Fantasien meiner Freundin”
19. Jan
Seit Ende 2011 mahnt Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse “Filmwerke” pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab, welche so prosaische Titel wie “Geil Gierig Gefickt”, “Private Teens”, “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D”oder “Private Anal Teens” haben. Es handelt sich dabei nicht um Realsatire, was die Titel vermuten lassen.
Vielmehr unterbreitet Rainer Munderloh im Auftrage seiner “Mandantschaft” die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 780,- Euro und die Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung, nachdem er die vermeintlichen Kosten einer gerichtliche Auseinandersetzung darstellt und insoweit einen Betrag in Höhe von 4003,30 Euro in Form von Anwaltskosten und Schadenersatzansprüchen berechnet.
Der Umfang der von der Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll der Gläubiger berechtigt sein, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, die gerichtlich überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten nebst weitergehender Schadenersatzansprüchen.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
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per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
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