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	<title> &#187; Sasse / Hamburg</title>
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		<title>Hinweise zu einer Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “Medallion”</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 13:58:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “Medallion”. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der Angelegenheit&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der Anwaltskanzlei</p>
<p><strong><strong>Sasse</strong> &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong> “<strong>Medallion</strong>”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong> Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen der Serie “The Walking Dead – Staffel 3 Folgen 14, 15 und 16″</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 13:27:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen Kanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen der Serie “The Walking Dead – Staffel 3 Folgen 14, 15 und 16″. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>WVG Medien GmbH</strong><br />
</strong></p>
<p>wegen der Serie</p>
<p><strong>“The <strong><strong><strong>Walking Dead</strong></strong></strong> – <strong><strong>Staffel 3</strong></strong> Folgen 14, 15 und 16″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Sasse &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Zur Erledigung der Angelegenheiten biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner jeweils die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der jeweiligen Rechteinhaber. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe meist in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “The Last Stand”</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 11:13:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei</p>
<p><strong><strong>Sasse</strong> &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong> “The Last Stand”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong> Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hinweise zu einer Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “Wild Seven”</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 14:55:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der Anwaltskanzlei</p>
<p><strong><strong>Sasse</strong> &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong> “Wild Seven”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong> Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH wegen des Films “Silver Linings”</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2013 21:43:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH wegen des Films “Silver Linings“. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Senator Film Verleih GmbH</strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“<strong>Silver Linings</strong>“</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Sasse &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>Senator Film Verleih GmbH</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<item>
		<title>Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen der Serie &#8220;The Walking Dead – Staffel 3 Folgen 10, 11 und 12&#8243;</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/hinweise-zu-abmahnungen-der-kanzlei-sasse-partner-im-auftrag-der-wvg-medien-gmbh-wegen-der-serie-the-walking-dead-staffel-3-folgen-10-11-und-12/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 16:29:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen Kanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen der Serie “The Walking Dead – Staffel 3 Folge 10, Folge 11 und Folge 12″. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>WVG Medien GmbH</strong><br />
</strong></p>
<p>wegen der Serie</p>
<p><strong>“The <strong><strong><strong>Walking Dead</strong></strong></strong> – <strong><strong>Staffel 3</strong></strong> Folge 10, Folge 11 und Folge 12″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Sasse &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Zur Erledigung der Angelegenheiten biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner jeweils die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:</span> Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der jeweiligen Rechteinhaber. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe meist in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<item>
		<title>Hinweise zu einer Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “Fischen Impossible”</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 14:30:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films “Fischen Impossible”. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der Anwaltskanzlei</p>
<p><strong><strong>Sasse</strong> &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong> “Fischen Impossible”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zur Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag von zumindest 800,- Euro an.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Sasse</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong><strong>Splendid</strong> Film GmbH</strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.</p>
<p><strong> Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong> Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen des Filmwerks “The Walking Dead – Staffel 3 Folge 9″</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Feb 2013 10:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen des Filmwerks “The Walking Dead – Staffel 3 Folge 9″. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>WVG Medien GmbH</strong><br />
</strong></p>
<p>wegen des Filmwerks</p>
<p><strong>“The <strong><strong><strong>Walking Dead</strong></strong></strong> – <strong>Staffel 3</strong> Folge 9″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Sasse &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung von zumindest 800,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>WVG Medien GmbH</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen des Filmwerks “The Walking Dead – Staffel 3 Folge 7″</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 14:53:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sasse &#38; Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen des Filmwerks “The Walking Dead – Staffel 3 Folge 7″. Die Anwaltskanzlei Sasse &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung&#8230;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>WVG Medien GmbH</strong><br />
</strong></p>
<p>wegen des Filmwerks</p>
<p><strong>“The <strong><strong><strong>Walking Dead</strong></strong></strong> – <strong>Staffel 3</strong> Folge 7″</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Sasse &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Sasse &amp; Partner die Zahlung von zumindest 800,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>WVG Medien GmbH</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Sasse &amp; Partner im Auftrag der Elite Film AG wegen des Films “Alex Cross”</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2013 13:50:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><strong><strong><strong>Elite</strong> Film AG</strong></strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Filmwerks</p>
<p><strong><strong>“<strong>Alex Cross</strong>”</strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> die Zahlung von zumindest 800,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Sasse &amp; Partner</strong> vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong><strong>Elite</strong> Film <strong><strong>AG</strong></strong></strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de</strong>) in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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