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	<title> &#187; Schalast / Frankfurt</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Finger &amp; Kadel &#8211; Außergewöhnlich”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-schalast-partner-im-auftrag-der-digiprotect-gmbh-wegen-finger-kadel-ausergewohnlich/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 14:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen der Tonaufnahme “Finger &#38; Kadel – Außergewöhnlich”. Die Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schalast &#38; Partner&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect GmbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong><strong></strong></strong><strong>Finger &amp; Kadel – Außergewöhnlich</strong>”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>DigiProtect</strong> GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Xavier Naidoo – Seine Straßen”</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 11:05:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen der Tonaufnahme “Xavier Naidoo – Seine Straßen”. Die Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schalast &#38; Partner&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect GmbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong><strong></strong></strong>Xavier Naidoo – Seine Straßen”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>DigiProtect</strong> GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Xavier Naidoo – 20.000 Meilen”</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 11:01:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect GmbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong><strong>Xavier Naidoo</strong></strong> – 20.000 Meilen”</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>DigiProtect</strong> GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Armin van Buuren ft. Cathy Burton &#8211; I Surrender” (div. Sampler)</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 10:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wegen der Tonaufnahme “Armin van Buuren ft. Cathy Burton &#8211; I Surrender” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect <strong>Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien</strong> mbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong>Armin van Buuren ft. Cathy Burton &#8211; I Surrender</strong>”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>DigiProtect</strong> GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf” (German TOP 100 Single Jahrescharts 2011)</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 11:50:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend das Musikwerk “Nur in meinem Kopf” des Künstlers Andreas Bourani auf dem Album “German TOP 100 Single Jahrescharts 2011”. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Schalast &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH<br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong><strong>Nur in meinem Kopf</strong>”</strong></p>
<p><strong></strong>des Künstlers<strong></strong></p>
<p><strong><strong>Andreas Bourani</strong></strong></p>
<p>auf dem Album <strong>“German TOP 100 Single Jahrescharts 2011”</strong><strong>.</strong></p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder “P2P”, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner die <em><strong>Zahlung von <em>5</em>50,- Euro, bei schneller Zahlung einen Betrag von “nur” 430,- Euro</strong></em>.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben – mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt – und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von den Rechtsanwälten der Kanzlei Schalast &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p>Achtung: Das vorliegende Musikwerk ist Teil der Dateiensammlung “German TOP 100 Single Jahrescharts 2011″. Dabei handelt es sich um eine Sammlung aktueller Musikwerke aus den deutschen Charts. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zusätzlich hinzukommen können. Das<strong> Risiko der Folgeabmahnungen</strong> und eine mögliche Abwendung desselben sollte beim Erstellen der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet – und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner <strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen &#8220;Armin van Buuren ft. Adam Young &#8211; Youtopia&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 14:41:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wegen der Tonaufnahme “Armin van Buuren ft. Adam Young &#8211; Youtopia” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect <strong>Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien</strong> mbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong></strong>Armin van Buuren ft. Adam Young &#8211; Youtopia”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>DigiProtect</strong> GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Eisblume – Für immer”</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 11:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> <strong>Schalast</strong> &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect <strong>Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien</strong> mbH</strong></p>
<p>wegen der Tonaufnahme</p>
<p><strong>“<strong>Eisblume – Für immer</strong>”</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>850,- Euro; oder aber, mit “<strong>Schnellzahlerrabatt</strong>”, von “nur” 650,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Farid Bang – Der Letzte Tag Deines Lebens”</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 10:42:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend den Künstler Farid Bang und das Musikalbum &#8220;Der Letzte Tag Deines Lebens” Die Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Schalast &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH<br />
</strong></p>
<p>betreffend den Künstler</p>
<p><strong>Farid Bang<br />
</strong></p>
<p>und das Musikalbum</p>
<p><strong>&#8220;Der Letzte Tag Deines Lebens”</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>950,- Euro</strong></em>.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schalast</strong> &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
<p><strong>.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title></title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/3874/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 16:57:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen “Nightwish – Storytime” auf dem Album “German Top 100 Single Charts” vom 28.11.2011. Im Übrigen wird neben dem oben genannten Lied auch das Album “Imaginaerum” zur Zeit von den&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei</p>
<p><strong> Schalast &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH</strong></p>
<p>wegen</p>
<p><strong>“<strong>Nightwish</strong> – Storytime”</strong></p>
<p>auf dem Album</p>
<p><strong> “German Top 100 Single Charts” </strong>vom 28.11.2011.</p>
<p>Im Übrigen wird neben dem oben genannten Lied auch das Album “<strong>Imaginaerum</strong>” zur Zeit von den Rechtsanwälten Schalast &amp; Partner abgemahnt.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Schalast &amp; Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner die Zahlung von<em> <strong>550,- Euro; oder aber, mit “Schnellzahlerrabatt”, von “nur” 430,- Euro</strong></em>. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast &amp; Partner sich bei ihren “Abmahnrabatten” gedacht hat.</p>
<p>Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Schalast &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p>Empfehlung:</p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.<strong></strong></p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf” (German TOP 100 Single Charts)</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/3768/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/3768/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 08:51:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend das Musikwerk “Nur in meinem Kopf” des Künstlers Andreas Bourani auf dem Album “German TOP 100 Single Charts” vom 16.01.2012. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Schalast &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH<br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong>Nur in meinem Kopf”</strong></p>
<p><strong></strong>des Künstlers<strong></strong></p>
<p><strong><strong>Andreas Bourani</strong></strong></p>
<p>auf dem Album <strong>“German TOP 100 Single Charts” </strong>vom 16.01.2012<strong>.</strong></p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder “P2P”, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner die Zahlung von 550,- Euro, bei schneller Zahlung einen Betrag von “nur” 430,- Euro.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben – mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt – und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von den Rechtsanwälten der Kanzlei Schalast &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p>Achtung: Das vorliegende Musikwerk ist Teil der Dateiensammlung “Bravo The Hits 2011″. Dabei handelt es sich um eine Sammlung aktueller Musikwerke aus den deutschen Charts. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zusätzlich hinzukommen können. Das<strong> Risiko der Folgeabmahnungen</strong> und eine mögliche Abwendung desselben sollte beim Erstellen der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet – und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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