
Schulenberg Schenk / Hamburg
Rechtsanwälte Schulenberg Schenk aus Hamburg
Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der MIG Film GmbH wegen des Werks “Einsatz auf vier Pfoten 2″
02. Mai
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
MIG Film GmbH
wegen des Films
“Einsatz auf vier Pfoten 2“.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Zahlung von zumindest 1.298,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der MIG Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe meist in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Eronite Media Ltd. wegen des Films “Abgerichtet – Sadomaso der härteren Art”
02. Mai
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
Eronite Media Ltd.
wegen des Films
“Abgerichtet – Sadomaso der härteren Art”.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Zahlung von zumindest 1.298,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Eronite Media Ltd. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Berlin Media Art e. K. wegen des Films “Wir wollen Sperma schlucken”
26. Apr
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hmburg
im Auftrag der
Berlin Media Art e. K.
wegen des Films
“Wir wollen Sperma schlucken”.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1.298,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Berlin Media Art e. K. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Savoy Film GmbH wegen des Werks “Attack Of The Nazi Herbals″
25. Apr
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
Savoy Film GmbH
wegen des Films
“Attack Of The Nazi Herbals“.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1.298,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt.
Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Savoy Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH wegen des Films “Inbred″
25. Apr
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
Mad Dimension GmbH
wegen des Films
“Inbred“.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1.298,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt. Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Mad Dimension GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Wolfgang Embacher Filmproduktion wegen des Films “Fick meine Tochter 4″
25. Apr
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
Wolfgang Embacher Filmproduktion
wegen des Films
“Fick meine Tochter 4“.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1.298,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, uvm.) urheberrechtlich verfolgt. Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Wolfgang Embacher Filmproduktion. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!