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	<title> &#187; Zimmermann Decker / Hamburg</title>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der Planet Punk Music GbR wegen “Rocco – Everytime”</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 14:42:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &#38; Decker aus Hamburg im Auftrag der Planet Punk Music GbR betreffend das Musikwerk “Rocco – Everytime”. Die Anwaltskanzlei Zimmermann &#38; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong></strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Planet Punk Music GbR</strong><br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong><strong><strong>Rocco – Everytime</strong></strong>”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong><strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong></strong> fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong><strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong></strong> die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Es ist darauf zu achten, dass sich auf diesen Samplern weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch weitere Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong><strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong></strong> vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das gesamte Repertoire der<strong> <strong>Planet Punk Music GbR</strong>. </strong>Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in einer noch nicht bestimmten Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.<strong> Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
</div>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der Planet Punk Music GbR wegen “Davis Redfield – Out of Town”</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 14:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &#38; Decker aus Hamburg im Auftrag der Planet Punk Music GbR betreffend das Musikwerk “Davis Redfield – Out of Town” auf diversen Samplern. Die Anwaltskanzlei Zimmermann &#38; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten.&#8230;]]></description>
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<div>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>Planet Punk Music GbR</strong><br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong><strong>Davis Redfield – Out of Town</strong>”</strong></p>
<p>auf diversen Samplern.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong> fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong> die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Es ist darauf zu achten, dass sich auf diesen Samplern weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch weitere Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong><strong>Zimmermann &amp; Decker</strong></strong> vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das gesamte Repertoire der<strong> <strong>Planet Punk Music GbR</strong>. </strong>Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in einer noch nicht bestimmten Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.<strong> Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
</div>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen &#8220;Söhne Mannheims – Hier kommen die Söhne&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 14:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Zimmermann &amp; Decker</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong><strong>tonpool</strong></strong> Medien GmbH</strong></p>
<p>wegen des Musiwerks</p>
<p><strong>&#8220;Söhne Mannheims &#8211; Hier kommen die Söhne”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Zimmermann &amp; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Zimmermann &amp; Decker die Zahlung von zumindest 425,00 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire der <strong><strong>tonpool</strong></strong> Medien GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag von Caroline von Brünken und Jens Ophälders wegen &#8220;Jens O. &#8211; Body &amp; Soul&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 12:42:04 +0000</pubDate>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Zimmermann</strong> &amp; Decker</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag von</p>
<p><strong><strong>Caroline von Brünken </strong></strong>und<strong><strong><br />
<strong>Jens Ophälders</strong></strong></strong></p>
<p>wegen des Musiwerks</p>
<p><strong>“Body &amp; Soul”</strong></p>
<p>des Künstlers</p>
<p><strong><strong>Jens O</strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Zimmermann</strong> &amp; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Zimmermann</strong> &amp; Decker die Zahlung von zumindest 425,00 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Zimmermann</strong> &amp; Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire von <strong>Caroline von Brünken </strong>und<strong> Jens Ophälders</strong>. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen “Xavier Naidoo – Bitte hör nicht auf zu träumen”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-zimmermann-decker-im-auftrag-der-tonpool-medien-gmbh-wegen-xavier-naidoo-bitte-hor-nicht-auf-zu-traumen/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 06:54:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &#38; Decker aus Hamburg im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen des Musiwerks “Bitte hör nicht auf zu träumen” des Künstlers Xavier Naidoo. Die Anwaltskanzlei Zimmermann &#38; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Zimmermann &amp; Decker</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>tonpool</strong> Medien GmbH</strong></p>
<p>wegen des Musiwerks</p>
<p><strong>“Bitte hör nicht auf zu träumen”</strong></p>
<p>des Künstlers</p>
<p><strong><strong>Xavier Naidoo</strong>.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Zimmermann &amp; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Zimmermann &amp; Decker die Zahlung von zumindest 425,00 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire der <strong>tonpool</strong> Medien GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen &#8220;Xavier Naidoo – Danke fürs Zuhören”</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 07:32:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &#38; Decker aus Hamburg im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen des Musiwerks “Danke fürs Zuhören” des Künstlers Xavier Naidoo. Die Anwaltskanzlei Zimmermann &#38; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Zimmermann &amp; Decker</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong><strong>tonpool</strong> Medien GmbH</strong></p>
<p>wegen des Musiwerks</p>
<p><strong>“Danke fürs Zuhören”</strong></p>
<p>des Künstlers</p>
<p><strong>Xavier Naidoo.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Zimmermann &amp; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Zimmermann &amp; Decker die Zahlung von zumindest 1.005,40 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire der <strong>tonpool</strong> Medien GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen Söhne Mannheims &#8211; &#8220;Ist Es Wahr (Aim High)&#8221;</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-zimmermann-decker-im-auftrag-der-tonpool-medien-gmbh-wegen-sohne-mannheims-ist-es-wahr-aim-high/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 11:39:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zimmermann &#38; Decker aus Hamburg im Auftrag der tonpool Medien GmbH wegen des Musiwerks &#8220;Ist Es Wahr (Aim High)&#8221; der Künstlergruppe Söhne Mannheims auf dem Album &#8220;German Top 100 Single Charts&#8221;. Die Anwaltskanzlei Zimmermann &#38; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die&#8230;]]></description>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Zimmermann &amp; Decker</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>tonpool Medien GmbH</strong></p>
<p>wegen des Musiwerks</p>
<p><strong>&#8220;Ist Es Wahr (Aim High)&#8221;</strong></p>
<p>der Künstlergruppe</p>
<p><strong>Söhne Mannheims</strong></p>
<p>auf dem Album</p>
<p>&#8220;German Top 100 Single Charts&#8221;.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Zimmermann &amp; Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Zimmermann &amp; Decker die Zahlung von zumindest 425,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Die vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Dateicontainer &#8220;German Top 100 Single Charts&#8221;. Es kann in diesem Zusammenhang unter Umständen sinnvoll sein, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ggf. auf den gesamten Inhalt des Albums zu erweitern, um so weiteren Abmahnungen vorzubeugen.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Zimmermann &amp; Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire der tonpool Medien GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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