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	<title> &#187; Wettbewerbsrecht</title>
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		<title>Vorsicht! Gefälschte Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a.M. wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 15:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Anfragen wegen gefälschter Abmahnungen der Wettbewerbszentrale aus Frankfurt a.M. wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen. &#160; Aktuell werden vermeintliche Abmahnschreiben der „Wettbewerbszentrale“ verschickt, in denen ein angeblicher Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird. Die fingierte „Wettbewerbszentrale“ fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreichen Anfragen wegen gefälschter Abmahnungen der</p>
<p><strong>Wettbewerbszentrale </strong>aus Frankfurt a.M.</p>
<p>wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktuell werden vermeintliche Abmahnschreiben der „Wettbewerbszentrale“ verschickt, in denen ein angeblicher Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird. Die fingierte „Wettbewerbszentrale“ fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 403,- Euro.</p>
<p>Die richtige „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“  aus Frankfurt a. M. erklärt auf ihrer eigenen Internetseite, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit solchen Abmahnungen stehe und diese Abmahnungen wohl betrügerische Absichten verfolgen würden. Zum einen würden bei authentischen Abmahnungen der richtigen Wettbewerbszentrale die Aktenzeichen immer mit einem Großbuchstaben und anschließender Ziffernfolge beginnen. Zum anderen beträgt die geltend gemachte Aufwandspauschale bei der richtigen „Wettbewerbszentrale“ lediglich 219,35 Euro.</p>
<p>Sollten Sie von dieser “Wettbewerbszentrale” kontaktiert worden sein, empfehle ich Ihnen dringend, sich dort nicht zu melden. Gerne stehe ich Ihnen auch in dieser Angelegenheit als Ihr Anwalt zur Verfügung.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Die geforderten Kosten bzw. Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar, müssen jedoch im vorliegenden Sachverhalt <strong>nicht</strong> gezahlt werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder anderweitig ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls! Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 8.000,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie auch meinen Beitrag <a title="Kanzlei Seiten RA C. Herrle - Artikel Wettbewerbszentrale" href="http://www.kanzlei-seiten.de/kanzlei/anwalt-carsten-herrle-urheberrechtsb%C3%BCro/nachrichten/vorsicht-fingierte-abmahnungen-im-namen">hier</a>.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Christoph Cojger im Auftrag der Firma Fet-X GmbH wegen Verkauf pornographischer Filme über die Plattform X-Juggler</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-christoph-cojger-im-auftrag-der-firma-fet-x-gmbh-wegen-verkauf-pornographischer-filme-uber-die-plattform-x-juggler/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 14:11:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreichen Anfragen wegen Abmahnungen der Kanzlei Christoph Cojger aus Frankfurt a.M. im Auftrag der Firma Fet-X GmbH wegen des Verkaufs pornographischer Filme über die Plattform X-Juggler. Aktuell werden von Rechtsanwalt Christoph Cojger aus Frankfurt a. M.  Abmahnungen wegen pornographischer Filme verschickt, die angeblich über die Plattform X-Juggler zum Verkauf angeboten worden sind ohne&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreichen Anfragen wegen Abmahnungen der</p>
<p><strong>Kanzlei Christoph Cojger </strong>aus Frankfurt a.M.</p>
<p>im Auftrag der Firma</p>
<p><strong>Fet-X GmbH</strong></p>
<p>wegen des Verkaufs pornographischer Filme über die</p>
<p><strong>Plattform X-Juggler</strong>.</p>
<p>Aktuell werden von Rechtsanwalt Christoph Cojger aus Frankfurt a. M.  Abmahnungen wegen pornographischer Filme verschickt, die angeblich über die Plattform X-Juggler zum Verkauf angeboten worden sind ohne die erforderlichen Vorkehrungen zum Jugendschutz eingehalten zu haben (unter Umgehung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes – JGG).  Aufgrund dieser Umgehung macht Rechtsanwalt Cojger im Namen der Fet-X GmbH eine Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend. Auftraggeber von Rechtsanwalt Christoph Cojger sind dabei nicht nur die Firma Fet-X GmbH sondern ebenso eine minderjährige Testkäuferin, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Cojger fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten sowie die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von pauschal 300,- Euro. Der Gegenstandswert wird von Rechtsanwalt Cojger mit 15.000,- Euro angegeben.</p>
<p>Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Benjamin Heppner im Auftrag der Firma Basetronics aufgrund unlauterer geschäftlicher Handlungen</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-benjamin-heppner-im-auftrag-der-firma-basetronics-aufgrund-unlauterer-geschaftlicher-handlungen/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 10:00:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Benjamin Heppner aus Kassel im Auftrag der Firma Basetronics aufgrund unlauterer geschäftlicher Handlungen. Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit welcher einerseits die Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung und andererseits angeblich fehlerhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beanstandet werden. Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der</p>
<p><strong>Kanzlei Benjamin Heppner </strong>aus Kassel</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Firma Basetronics</strong></p>
<p>aufgrund unlauterer geschäftlicher Handlungen.</p>
<p>Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit welcher einerseits die Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung und andererseits angeblich fehlerhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beanstandet werden.</p>
<p><strong>Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei Benjamin Heppner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 755,80 Euro (netto). Der Streitwert wird von Rechtsanwalt Heppner mit 15.000,- Euro beziffert. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Spin-Off-Gründungen und Anwaltskanzleien</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/spin-off-grundungen-und-anwaltskanzleien/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/spin-off-grundungen-und-anwaltskanzleien/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 11:51:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschrift Advonet]]></category>
		<category><![CDATA[Gründung einer Anwaltskanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzleigründung]]></category>
		<category><![CDATA[Spin Offs]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem international gel&#228;ufigen Begriff &#34;Spin Off&#34; ist im allgemeinen das Herausl&#246;sen von Unternehmensfunktionen aus einer Muttergesellschaft zu verstehen, welche durch die Einbeziehung Dritter vollzogen wird. Spin-Offs werden bereits seit l&#228;ngerem von gr&#246;&#223;eren Unternehmen praktiziert und sind besonders in der Mittelst&#228;ndischen Wirtschaft zu beobachten. Die Ursachen f&#252;r Spin-Offs sind naturgem&#228;&#223; vielf&#228;ltig. Typischerweise sind immer hochqualifizierte&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem international gel&auml;ufigen Begriff &quot;Spin Off&quot; ist im allgemeinen das Herausl&ouml;sen von Unternehmensfunktionen aus einer Muttergesellschaft zu verstehen, welche durch die Einbeziehung Dritter vollzogen wird. Spin-Offs werden bereits seit l&auml;ngerem von gr&ouml;&szlig;eren Unternehmen praktiziert und sind besonders in der Mittelst&auml;ndischen Wirtschaft zu beobachten.</p>
<p>Die Ursachen f&uuml;r Spin-Offs sind naturgem&auml;&szlig; vielf&auml;ltig. Typischerweise sind immer hochqualifizierte Fachkr&auml;fte beteiligt, denen innerhalb der bestehenden Unternehmensstrukturen keine (ausreichende) Perspektive mehr geboten wird bzw. denen die Aufstiegschancen in der bestehenden Firma zu unbestimmt und unkalkulierbar sind.<span id="more-251"></span>Um gerade dieses wertvolle Personal im Unternehmen zu halten, wird gepr&uuml;ft, ob das Unternehmenssegment, in dem die Fachkr&auml;fte t&auml;tig sind, verselbst&auml;ndigt werden kann. Den Mitarbeiter soll auf diese Weise eine v&ouml;llig neue Perspektive aufgezeigt werden, welche eine eigenen Dynamik in sich birgt. Diese Dynamik wird insbesondere dadurch erreicht, dass dem Mitarbeiter weitgehend Verantwortung im Rahmen einer Beteiligung &uuml;bertragen wird. Kreatives Personal, bei dem immer der Absprung zu einem Konkurrenzunternehmen droht, bleibt dem Unternehmen dadurch nicht nur erhalten. Durch die &Uuml;bertragung umfangreicher Kompetenzen und Verantwortung entsteht auf diese Weise eine Bindung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, welche allein durch eine Gehaltsaufstockung nicht erreicht werden kann.</p>
<p>Spin-Offs bieten aber aus unternehmensplanerischen Gesichtspunkten noch weitere Vorteile. So lassen sich die Gemeinkosten durch interne Rationalisierungskosten senken. Neue Zielgruppen k&ouml;nnen durch innovatives Vorgehen erschlossen werden. Durch die &Uuml;bertragung von Kompetenzen und Verantwortungen l&auml;sst sich die Motivation der Mitarbeiter steigern, was wiederum eine erh&ouml;hte Produktivit&auml;t mit sich bringt. Innerhalb dieser neuen Einheiten k&ouml;nnen neue und eigenst&auml;ndige Organisationsstrukturen gebildet werden, die letztlich auch dem potentiellen Auftraggeber zugute kommen.</p>
<p>Spin Offs sind mehr und mehr auch in Anwaltskanzleien zu beobachten. Allerdings lassen sich die f&uuml;r die freie Wirtschaft geltenden Prinzipien nicht notwendigerweise auf die Anwaltschaft anwenden. Zwar sind Spin-Offs auch in Form einer &uuml;berregionale Soziet&auml;t denkbar. Neudeutsch l&auml;sst sich das mit der Gr&uuml;ndung von sogenannten &quot;Law-Boutiquen&quot; beschreiben, welche sich dadurch auszeichnen, dass hochspezialisierte Einheiten an verschiedenen Standorten gegr&uuml;ndet werden bzw. sich zusammenschlie&szlig;en. Solche &quot;Law-Boutiquen&quot; k&ouml;nnen z.B. in sogenannten Hochtechnologie-Parks plaziert werden, wie sie mittlerweile im ganzen Bundesgebiet existieren und in denen sich eine zielgerichtete Spezialisierung z.B. auf den Bereich der Neuen Medien lohnen kann. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass allein ein solcher Standort keine Garantie daf&uuml;r ist, dass bei den benachbarten Unternehmen &uuml;berhaupt Bedarf f&uuml;r anwaltliche Beratung ist. Oftmals entstehen Mandatsverh&auml;ltnisse bereits mit der Gr&uuml;ndung von Unternehmen und nicht erst mit deren T&auml;tigkeit.</p>
<p>In der Anwaltschaft existiert aber auch eine andere Variante von Spin-Offs. Ein typisches Beispiel ist dabei die Gr&uuml;ndung einer Kanzlei, bei der die Gr&uuml;ndungspartner zuvor in verschiedenen Gro&szlig;kanzleien t&auml;tig waren und die den Schritt wagen, eine hochspezialisierte und von den ehemaligen Partnern unabh&auml;ngige Einheit realisieren. Dass dies auch unter Mitnahme von Mandanten geschieht d&uuml;rfte die Regel sein. Gerade dieser Umstand wird aber auch regelm&auml;&szlig;ig zu Unstimmigkeiten mit den fr&uuml;heren Arbeitgebern bzw. Partnern f&uuml;hren. Die fr&uuml;hzeitige Bindung von Mandanten kann sich also, je nach Standpunkt, als durchaus vorteilhaft erweisen. Spin-Offs dieser Generation haben es aufgrund ihres &quot;&uuml;bernommenen&quot; Mandantenstamms naturgem&auml;&szlig; leichter, sich schnell am Markt zu etablieren und sich weiter auszubauen.</p>
<p>Es ist kein Geheimnis, dass die Zukunft der Anwaltschaft nicht notwendigerweise bei den Gro&szlig;kanzleien liegt. Individuelle und pers&ouml;nliche Beratung von hochqualifizierten Fachkr&auml;ften in einer Umgebung, welche auf die potentielle Mandantschaft zugeschnitten ist, wird sich zumindest als eine Alternative erweisen.</p>
<p>CMH</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fusionsfieber</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/fusionsfieber/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 11:49:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschrift Advonet]]></category>
		<category><![CDATA[Fusion]]></category>
		<category><![CDATA[White Case]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Der allgemeine Trend zur Größe und Internationalität, wie er sich in fast allen Wirtschaftssparten wiederfindet, ist auch dem deutschen Anwaltsmarkt nicht fremd. Dennoch setzt die am 1. Juli 2000 erfolgte Fusion der deutschen Anwaltssozietät Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm mit der amerikanischen Anwaltssozietät White &#38; Case LLP zur Sozietät White &#38; Case, Feddersen,&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Der allgemeine Trend zur Größe und Internationalität, wie er sich in fast allen Wirtschaftssparten wiederfindet, ist auch dem deutschen Anwaltsmarkt nicht fremd. Dennoch setzt die am 1. Juli 2000 erfolgte Fusion der deutschen Anwaltssozietät Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm mit der amerikanischen Anwaltssozietät White &amp; Case LLP zur Sozietät White &amp; Case, Feddersen, neue Maßstäbe. Sie führt zur Bildung einer der größten internationalen Sozietäten weltweit. Das Motto des amerikanischen Partners &#8220;One law firm around the world&#8221;, wurde insofern auf beeindruckende Weise realisiert. Bereits die Namensfindung ist von Vorteil: Der etwas sperrige Name der deutschen Großkanzlei wurde drastisch verkürzt und findet sich in Form des Namens des Sozietätsratsvorsitzende der deutschen Sozietät als Anhängsel am Namen des amerikanischen Partners wieder. Für Professor Dieter Feddersen, der auch im Partner&#8217;s Commitee, dem Führungsgremium der Partnerschaft, einen Sitz haben wird, ist &#8220;die internationale Ausweitung (ein) natürlicher (&#8230;) Schritt&#8221;.<span id="more-245"></span></p>
<p>White &amp; Case, Feddersen besteht nunmehr aus</p>
<p>- 1.200 Berufsträgern in</p>
<p>- 37 Büros (weltweit) in 27 Ländern.</p>
<p>White &amp; Case, Feddersen zählt durch den Zusammenschluss allein in Europa nun ca. 500 Berufsträger.</p>
<p>Der amerikanische Partner White &amp; Case, der im nächsten Jahr seinen 100. Gründungstag feiern wird, gehört zu den Gründern von Bankers Trust, der auch nach der Fusion mit der Deutschen Bank zu den großen Klienten von White &amp; Case gehört.</p>
<p>Ein Zentrum der Sozietät wird wohl das 1901 gegründete New Yorker Büro von White &amp; Case mit 383 Anwälten bilden, das früh auf Internationalisierung setzte, die 1928 mit der Gründung eines Büros in Paris begann.</p>
<p>White &amp; Case LLP ist eine Limited Liability Partnership, die nach dem Recht des Staates New York errichtet ist. Die Sozien von Feddersen werden sämtlich Partner der amerikanischen Gesellschaft.</p>
<p>Die Fusionsverhandlungen mit Feddersen, Laule wurden seit November letzten Jahres von zwei kleinen Verhandlungsteams geführt. Auf diese Weise wurde eine frühzeitige Akzeptanz in den großen Standorten erreicht.</p>
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		<title>Interview: Anwalt Joachim Nicolaus Steinhöfel</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 11:40:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschrift Advonet]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mediamarkt Abmahnung Steinhöfel]]></category>
		<category><![CDATA[Nicolaus Steinhöfel]]></category>
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<p>Der auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt Joachim Nicolaus Steinhöfel, der von sich selbst sagt, in Deutschland unter den 10 bestverdienden Anwälten zu liegen, ist spätestens seit 1998 der breiten Masse in der Rolle des nassforsch auftretenden und silberne Anzüge tragenden Reporters im Auftrag des Media Markt bekannt. Zumindest seine Anwaltskarriere begann bereits 1989. Nachdem er die Anwaltszulassung erhielt, machte er sich mit 26 Jahren sogleich in Hamburg, dem Ort auch seiner juristischen Ausbildung, selbstständig. 1991 begann seine Tätigkeit für den Media Markt. Nebenbei agierte er aber auch als Segel-WM Teilnehmer, Radiomoderator für Radio Schleswig-Holstein, als RTL TV-Moderator der Sendung 18:30 und als Reporter des RTL-2 Magazins &#8220;Die Redaktion&#8221;. Darüber hinaus war Steinhöfel bis vor kurzem Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Topware, der er seit Firmengründung vorstand. Von einer Verlängerung seiner Amtszeit sah er aufgrund anderweitiger Projekte und aus wirtschaftlichen Erwägungen ab, weil diese Tätigkeit &#8220;zu wenig lukrativ&#8221; war.<span id="more-230"></span></p>
<p>Steinhöfel ist als Anwalt zu 90 % als Berater und Prozessbevollmächtigter in wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Angelegenheiten tätig. Zu dieser Tätigkeit gehört u.a. die Prüfung von Kampagnen nach dem Motto: ist das erlaubt und wie lange darf die Kampagne dauern. Obwohl Steinhöfel viele Großmandate vertritt, besteht die Kanzlei lediglich noch aus einem Partner und einem größeren Sekretariat. Fit hält sich Steinhöfel mit einer täglichen Ration Sport. Die Energie, das enorme Arbeitspensum zu erledigen, holt sich Steinhöfel aber aus seiner Arbeitsmotivation. In der Regel macht ihm nämlich seine Arbeit auch Spaß.</p>
<p>F.: Die Telekom hat versucht, Sie wegen Ihres Auftritts als Testimonial auf einem CD-Cover der Firma Topware (D-Info) mit einem Gesamtstreitwert über DM 16 Millionen in Anspruch zu nehmen. Ist ihr das gelungen?</p>
<p>A.: Zum Leidwesen der Telekom: Nein. Kürzlich wurde die 10 Millionen Mark Klage vom Landgericht Mannheim und die 6 Millionen Mark Klage vom OLG Frankfurt abgewiesen.</p>
<p>F.: In welcher Rolle gefallen Sie sich wirklich? Als Radiomoderator, Schauspieler oder Anwalt?</p>
<p>A.: Ich mache viele unterschiedliche Sachen, die üblicherweise nicht in dieser Kombination zu finden sind, die aber, weil sie unterschiedliche Stärken oder Talente verlangen, gerade wegen der Abwechslung Spaß bringen. Ende des Jahres werde ich an einer Kinoproduktion mit Till Schweiger und Heiner Lauterbach in den Hauptrollen teilnehmen. Darin werde ich eine gewichtigere Nebenrolle spielen. Zudem habe ich kürzlich eine Single gemacht, von der bereits 40.000 Exemplare verkauft wurden.</p>
<p>F.: Im Internet gab es gegen Sie gerichtete Homepages, auf denen Steinhöfel-Gegner um Spenden für die Fortführung eines Prozesses baten, der in der Internet-Gemeinde für Aufregung sorgte. Gegenstand des von Ihnen geführten Prozesses war die Setzung eines Links auf eine Homepage, die gegen Sie gerichtete ehrverletzende Äußerungen enthielt und deren Inhalt sich der Beklagte mangels ausreichender Distanzierung zu eigen machte.</p>
<p>A.: Die Internet-Gemeinde, die nicht immer hinreichend differenziert hat, hat aus dieser Entscheidung herleiten wollen, ich wolle jeden, der einen Link setzt, dafür haftbar machen. Suchmaschinen und die Funktion des Internets stünden nunmehr zur Disposition. Dies alles ist natürlich nichts als Unfug. In diesem Fall, und daher habe ich das Verfahren letztlich auch vor dem OLG gewonnen, ging es einzig und allein um die Frage, ob derjenige haftet, der sich wissentlich und willentlich eine strafrechtlich relevante Beleidigung und Verunglimpfung zu eigen macht. Es darf natürlich keinen Unterschied machen, ob jemand beleidigende Äußerungen selbst schreibt oder den Inhalt einer Homepage, auf der beleidigende Äußerungen enthalten sind, durch eine Verlinkung verbreitet, ohne sich ausreichend von diesem Inhalt zu distanzieren. Gleiches würde bei Kinderpornographie oder rechtsradikalen Äußerungen ebenfalls gelten. Es sollte im Interesse aller stehen, das Internet auch einer gewissen rechtlichen Hygiene zu unterwerfen. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass immer wieder angegeben wurde, dass die Person, welche den Link setzte, von mir zur Zahlung von DM 100.000 verklagt wurde, was natürlich völlig falsch ist. Der Streitwert der Abmahnung, die dieser Angelegenheit voranging, lag bei DM 100.000,-. Das Landgericht hat anschließend in dem Schadensersatzfeststellungsverfahren wegen der Linksetzung einen Streitwert von DM 40.000,- zugrundegelegt. Nebenbei: betriebswirtschaftlich sind solche Tätigkeiten für mich natürlich vollkommen uninteressant. Der Aufwand ist dafür einfach viel zu groß.</p>
<p>F.: Es gab aber auch noch diverse andere Abmahnungen, welche Sie für die Firma Topware bzgl. des Produkts D-Info durchgeführt und -gesetzt haben.</p>
<p>A.: Bzgl. D-Info kann ich Ihnen die Umstände kurz erläutern. Noch 1995 spielte das Medium CD-ROM praktisch keine Rolle. Die Produkte die es auf CD-ROM gab kosteten viel Geld und kaum jemand hatte ein CD-ROM Laufwerk in seinem Computer. D-INFO hat in diesem Zusammenhang erstmals in Deutschland ein bundesweites Telefonbuch auf CD-ROM für DM 50,- herausgebracht. Das revolutionierte den CD-ROM Markt, was auch durch die technischen Neuerungen ermöglicht wurde. Der Massenmarkt für CD-ROM ist in diesem Moment entstanden und D-INFO war und ist nach wie vor die meistverkauften CD-ROM in Deutschland. Durch die Firma Topware wurden anschließend weitere Produkte auf den Markt geworfen, die sogenannte D-Serie (D-SAT, D-Hotel, D-KfZ, D-Wirtschaft &#8230;), welche sich teilweise ähnlich gut wie D-INFO verkauften. Die D-Serie entwickelte sich also zu einer ganz dominierenden Produktreihe in diesem Markbereich in Deutschland. Plötzlich kam aber zunehmend das Phänomen der sogenannten Trittbrettfahrer auf, welche u.a. Domains anmeldeten (z.B. D-Wirtschaft, DINfO usw.) und auf diese Weise versuchten, von den Produkten der D-Serie zu profitieren. Diese wurden selbstverständlich abgemahnt. Teilweise haben sich diese Personen sogar bei Topware beschwert nach dem Motto, was denn die Abmahnung soll. Dabei haben sie aber gleichzeitig eingeräumt, dass sie sich eine D-Domain nur deswegen eintragen ließen, weil sie sich die Bekanntheit der D-Serie von Topware zu nutze machen wollten. Und dagegen sind wir vorgegangen. Es gibt ja seit den 60er Jahren die Rechtsprechung des BGH vom Serienzeichen bzw. die berühmte Klemmbausteine &#8211; Entscheidung. Wenn es also Serienzeichen wie hier die D-Serie gibt, und fügt sich jemand unzulässigerweise in diese Serie ein, dann ist das unzulässig. Und nur darum ging es. Das &#8220;D&#8221; sollte keinesfalls monopolisiert werden. Das wäre ja auch ein lächerlicher Versuch. In der Presse wurde das aber natürlich so dargestellt.</p>
<p>F.: Haben Sie denn alle &#8220;Konkurrenzprodukte&#8221; in diese Abmahnwelle einbezogen?</p>
<p>A.: Selbstverständlich. Wir haben jedoch Produkte ausgenommen, bei denen der Zusammenhang zu den Produkten der D-Serie von Topware nicht aufgekommen wäre, also keine Verwechselungsgefahr bestand. Bei denjenigen, bei denen die Verwechslungsgefahr bestand, waren wir aber natürlich konsequent. Denn entweder werden alle wettbewerbswidrigen Konkurrenzprodukte bzw. Domains angegriffen oder es wird gleich sein gelassen.</p>
<p>F.: Sie wurden damals von der Presse als Abmahner bezeichnet.</p>
<p>A.: Gegen diesen Begriff habe ich etwas. Denn es muss ja bedacht werden, dass die Unternehmensinteressen mit dem Bestand einer Marke einhergehen. Ich wurde also von Unternehmen mit der Durchsetzung ihrer Interessen beauftragt und ich habe das konsequent durchgezogen. Dass die Leuten dann immer schreiben, dass durch mich hohe Streitwerte angesetzt wurden, ist ja falsch. Denn bekanntlich werden &#8211; zumindest bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen &#8211; die Streitwerte durch die Gericht festgesetzt. Es ärgert die Leute natürlich, wenn sie ausrechnen, dass auf diese Weise in zwei Wochen 250.000,- DM verdient werden, was in Deutschland nicht so gerne gesehen wird. Aber dafür kann ich ja auch nichts. Dann habe ich eben Glück gehabt, dass ich einen guten Mandanten oder einen guten Fall hatte. Die Abmahnung ist als Instrument der außergerichtlichen Streitbeiliegung jedenfalls zulässig und im Interesse des Wettbewerbs auch gewünscht. Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn man Recht hat, dann muss versucht werden, dass auch gerichtlich durchzusetzen. Wenn das nicht geht, weil man &#8211; und ich möchte nicht zu pathetisch klingen &#8211; unrecht getan hat, wenn also bei Gericht keine Aussicht auf Erfolg besteht, dann, geht immer das Wehklagen nach dem Motto los: der Abmahner, der große Konzern usw. Das sind letztlich alles nur unsachliche Einwände die eigentlich nur zeigen, dass in der Sache die Luft recht dünn geworden ist. Emotional ist das zwar nachvollziehbar. Aber diese Maßnahmen sind letztlich völlig überflüssig.</p>
<p>F.: Wie würden Sie Abmahnerei definieren?</p>
<p>A.: Abmahnerei liegt in meinem Verständnis dann vor, wenn z.B. ein Anwalt einen anderen Anwalt abmahnt, weil er auf dem Briefkopf oder der Homepage des anderen etwas angeblich Standeswidriges entdeckt hat. Das ist eine so kleinkarierte Sache, weil in diesem Zusammenhang ja nicht ernsthaft von einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung ausgegangen werden kann. Bei Produkten aber, mit den denen Millionenumsätze erwirtschaftet werden, sieht sie Sache doch ganz anders aus. Da geht es nicht um Abmahnerei sondern um die Wahrung wirtschaftlicher Interessen.</p>
<p>F.: Sie vermeiden den Begriff Kollegen im Anwaltskreis?</p>
<p>A.: Ich mag dieses Getue um Kollegialität, Kollegentum und Berufsethos nicht. Ich gehe mit einem Menschen nicht anders um, nur weil er Anwalt ist. Das ist mit völlig fremd. Ich schätze jemanden, weil ich ihn schätze, nicht weil er einen bestimmten Beruf hat. Daher verwende ich auch diese kollegiale Anrede und den Gruß nicht. Nur weil jemand ein Anwalt ist, bin ich diesem Menschen nicht mehr verbunden als z.B. einem Mediziner.</p>
<p>F.: Zur Zeit sorgt in der Anwaltschaft eine sogenannte Abmahnwelle für Unmut. Eine Berliner Anwaltskanzlei mahnte Kollegen ab, welche auf ihren Homepages angeblich mit wettbewerbswidrigen Äußerungen warben. Sind Sie selbst bereits einmal gegen einen Anwalt vorgegangen?</p>
<p>A.: Gegen einen Anwalt habe ich in meinem ganzen Leben noch nichts unternommen. Mich interessiert nämlich nicht sonderlich, womit sich andere Anwälte gerade beschäftigen. Das mag unter anderem daran liegen, dass ich in dem Bereich, in dem ich tätig bin, relativ frei von Konkurrenz bin. Aber Anzeigen, Briefköpfe usw. durchforsten und einen abmahnen, weil ein Anwalt da möglicherweise eine standesrechtlich unzulässige Werbung macht &#8230; . Um Gottes willen. Ich habe auch noch nie in meinem Leben eine Eingabe an die Anwaltskammer gemacht. In der Regel stören sich die Leute wohl eher an mir als ich mich an ihnen.</p>
<p>F.: Wie reagiert die Anwaltskammer auf Sie?</p>
<p>A.: Ärger gab es noch nicht. Es gibt zwar laufend Beanstandungen. Die sind aber alle so unsinnig, weil denen dafür letztlich die rechtlichen Grundlagen fehlen. Diese Beanstandungen stammen wohl teilweise auch von Personen, die durch mich abgemahnt worden sind und sich darüber maßlos geärgert haben.</p>
<p>F.: Gab es einmal eine Abmahnung auf Ihre Abmahnung?</p>
<p>A.: Nein. Soweit ist es noch nicht gekommen. Allerdings muss ich dazu sagen, dass bei meinen Tätigkeiten insoweit immer triftige Gründe bestanden. Wenn meine Mandanten wegen irgendwelcher Gründe wettbewerbsrechtlich angegriffen werden, ohne dass diese Maßnahme sachlich begründet ist, dann mache ich sofort &#8211; ohne jede weitere Korrespondenz &#8211; eine negative Feststellungsklage anhängig. Das mag dazu führen, dass Personen, die wissen, dass ich bestimmte Mandanten vertrete, es sich genauer überlegen, ob sie überhaupt gegen diese (grundlos) vorgehen. Und das ist ja nichts schlechtes. Häufig, wenn Firmen schlecht beraten sind, wird viel zu schnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und das Honorar des Abmahners gezahlt. Wenn es dann zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt, wäre die Vertragsstrafe sofort fällig. Das kann nicht im Interesse des Mandanten sein.</p>
<p>F.: In einem mit Ihnen geführten Interview werden recht harsche Begriffe über Ihr Äußeres verwendet. Wie reagieren Sie darauf?</p>
<p>A.: Wenn man sich so weit aus dem Fenster lehnt wie ich und ordentlich austeilt, dann muss man so etwas auch einmal einstecken können und nicht gleich überempfindlich reagieren. So sensibel und dünnhäutig bin ich auch nicht. Allerdings gibt es selbstverständlich Grenzen. F.: Obwohl Sie ein Mann der Medien sind, haben Sie keine richtige Kanzlei-Homepage. Brauchen Sie diese Möglichkeit zur anwaltlichen Selbstdarstellung nicht mehr? A.: Ich habe eine Homepage (steinhoefel.de), aber diese wurde von mir bislang eher vernachlässigt. Die ist wirklich ganz grauenhaft. Da sind ein paar Bilder von mir zu sehen und einige erstrittene Entscheidungen können gelesen werden. Die Notwendigkeit aber, eine gescheite Website zu gestalten, ist sicherlich gegeben. Ich habe aber einfach zu viel zu tun, um mich darum vernünftig zu kümmern.</p>
<p>F.: Worin besteht der momentane Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit als Anwalt?</p>
<p>A.: Zur Zeit vertrete ich einen Mandanten aus der Strombranche. Mit dem Aufbrechen des Monopols hat die Konkurrenz auf diesem Markt extrem zugenommen. Dort wird mit allen Tricks um Marktanteile gekämpft; ein wahres Wild West. Mit allen, auch unseriösen, Mitteln wird versucht zu verhindern, dass neue Anbieter an den Markt kommen. Und in diesem Zusammenhang wird natürlich stark mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw. gekämpft. Und dieser Markt wird nicht reguliert wie die Telekommunikationsbranche.</p>
<p>F.: Sind Sie auf Ihre anwaltlichen Aktivitäten stolz?</p>
<p>A.: Ich denke in diesem Zusammenhang an die sogenannten Handy-Entscheidungen, bei der es um die Rechtsmäßigkeit von Handywerbung ging (Handy für 1 Mark / 0 Mark usw.). Wir haben zwar in dieser Sache zuvor an 12 Oberlandesgerichten verloren. Vor dem Bundesgerichtshof haben wir letztlich dennoch gegen alles was in Deutschland Rang und Namen hat obsiegt. Darauf bin ich in der Tat relativ stolz.</p>
<p>Viele Dank für das Gespräch.</p>
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