RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Titels "Fedde Le Grand and Ida Corr - Let Me Think About It" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Titels "Fedde Le Grand and Ida Corr – Let Me Think About It"

RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Titels „Fedde Le Grand and Ida Corr – Let Me Think About It“
Erneut erreichen uns Abmahnungen des
RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH,
diesmal wegen des Titels
„Fedde Le Grand and Ida Corr – Let Me Think About It“.
Der bereits für Filesharing-Abmahnungen bekannt RA Daniel Sebastian aus Berlin verschickt erneut im Auftraf der DigiRights Administration GmbH wegen Rechtsverletzungen an einem Musiktitel. Dieser Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet grundsätzlich an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Eine entsprechende vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben regelmäßig bereits beigefügt. Bevor allerdings eine Erklärung von dem Abgemahnten abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.