Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für "folkmanispuppen.eu" und "dalino.de" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für "folkmanispuppen.eu" und "dalino.de"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für „folkmanispuppen.eu“ und „dalino.de“ wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Zurzeit mahnen die

Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer und Partner mbB aus Trier

im Auftrag des Betreibers von
„folkmanispuppen.eu“ und „dalino.de“
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay
ab.
Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier vertreten die Interessen des Betreibers der Seiten www.folkmanispuppen.eu und www.dalino.de, auf welcher im besonderen Spielwaren wie Handpuppen, aber auch Kostüme und Leuchten zum Kauf angeboten werden. Zurzeit verschickte die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit folkmanispuppen.de bzw. dalino.de im Wettbewerbs steht. Nach Ansicht der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer hält der von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insbesondere in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.