Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei dompatent von Kreisler im Auftrag der Rimowa GmbH wegen Produkt-Nachahmung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Januar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei dompatent von Kreisler im Auftrag der Rimowa GmbH wegen Produkt-Nachahmung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei dompatent von Kreisler im Auftrag der Rimowa GmbH wegen Produkt-Nachahmung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei dompatent von Kreisler aus Köln
im Auftrag der
Rimowa GmbH aus Köln
wegen
Produkt-Nachahmung.
Die Kanzlei dompatent von Kreisler aus Köln vertritt die Interessen der Rimowa GmbH, welche ein Unternehmen als Hersteller von Koffern und Kleinlederwaren führt. Die Kanzlei dompatent von Kreisler verschickte aktuell in ihrem Namen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler mit dem Vorwurf der Produktnachahmung richtete. Konkret geht es um einen Koffer, der durch das Charakteristische Rillenmuster, welches sich über den gesamten Koffer erstreckt, nach Ansicht der Rimowa GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen in unzulässiger Weise übernommen wurde. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 4 Nr. 3a) und 3 b) UWG, namentlich eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft und Rufausbeutung, dar. Hierdurch würden Ansprüche der Rimowa GmbH begründet.
Die Kanzlei dompaten von Kreisler fordert hierfür die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Auskunft und der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.