
Markenrecht
Nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnugen (MarkenG) können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Der Schutz dieser Marken ist für die entsprechenden Unternehmen von größter Bedeutung.
Ich übernehme für Sie die Eintragung Ihrer Marke je nach Reichweite des Schutzes gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt in Alicante (Europäische Marke) und der WIPO in Genf (IR-Marke). Gern berate ich Sie hinsichtlich des möglichen Schutzumfangs und der notwendigen Markenrecherche.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!