Fachanwalt Strafrecht Herrle

Strafverteidigung

Rechtsanwalt Herrle übernimmt für Sie die bundesweite Strafverteidiung als Strafverteidiger auch in Form eines Pflichtverteidigers an allen Amts- und Landgerichten. Kompetenz, Loyalität und das daraus entstehende Vertrauen der Mandantschaft stehen für Carsten Herrle an oberster Stelle und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Als Ihr Strafverteidiger steht er sowohl im Ermittlungs- und Hauptverfahren als auch in Haftsachen an Ihrer Seite. Dabei ist von entscheidender Bedeutung schnellstmöglich Akteneinsicht gewährt zu bekommen. Allein für diesen Schritt ist die Beauftragung eines Rechtsanwalt unumgänglich. Nur so lässt sich der Stand der Ermittlung seitens Polizei und Staatsanwaltschaft objektiv beurteilen und eine entsprechende Einlassung der Mandantschaft formulieren.

Bereiche:
- Wirtschaftsstrafsachen
- Kapitaldelikte
- Internetstrafrecht
- Verstöße gegen das Waffengesetz
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz