Urheberrecht Kiel

Urheber- und Internetrecht

Das Urheberrecht gibt seinem Urheber das ausschließliche Recht an seiner nach außen in Erscheinung getretenen geistigen Schöpfung (“Werk”). Der Schutz entsteht in Deutschland Kraft Gesetz, sobald ein Werk geschaffen wird (§ 2 UrhG). Ist ein Midestmaß an Qualität erbracht (sog. “Schöpfungshöhe”) kann ein Werk in jeder Form kreativer Leistung bestehen (z.B. Texte, Bilder, Fotografien, Musikproduktionen oder auch Computerprogramme). Zwar kann das Urheberrecht selbst nicht übertragen werden, jedoch können die an dem Werk gebundenen Nutzungs- und Verwertungsrechte vom Urheber abgetreten werden. Verläge, Labels oder Verwertungsgesellschaften (GEMA) können mit den seitens des Urhebers abgetretenen Nutzungs- und Verwertungsrechten das Werk wirtschaftlich auswerten. Gern berate ich Sie in rechtlichen Fragen rund um die Vermarktung und den urheberrechtlichen Schutz Ihres Werkes und erstelle oder prüfe für Sie die entsprechenden Verträge.

Auch hinsichtlich der Überprüfung Ihres Ebay-Angebot auf etwaige Urheberrechtsverletzungen und dem Erstellen von rechtssicheren Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Internetauftritt berate ich Sie gern.

Selbstverständlich gehört die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandantschaft zu meinem Tätigkeitsbereich. Insbesondere bei der in letzter Zeit stetig anwachsenden Anzahl von Abmahnungen wegen “filesharing” kann ich Ihnen helfen.