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		<title>Kooperation mit Rechtsanwältin Angelika Adelmann</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 11:50:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Kanzlei Herrle nunmehr für den Bereich Familienrecht eine Kooperation mit Rechtsanwältin Angelika Adelmann begründet hat. Rechtsanwältin Adelmann ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie finden den Internetauftritt von Rechtsanwältin Adelmann <a title="Adelmann" href="http://www.adelmann-isermann.de/uber-uns/">hier</a>.</p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH wegen des Films “Fickgeile Sau-Frauenfotzen im Wald erwischt”</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 04:49:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg im Auftrag der DBM Filmvertrieb GmbH wegen des Films ”Fickgeile Sau &#8211; Frauenfotzen im Wald erwischt”. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Urmann + Collegen (U+C)</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DBM Filmvertrieb GmbH<br />
</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong></strong> <strong><strong>”</strong>Fickgeile Sau &#8211; Frauenfotzen im Wald erwischt<strong>”</strong></strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Silwa Filmvertrieb AG. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der DigiProtect GmbH Films “Anal Buffet 5″</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 04:58:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Urmann</strong> + Collegen (U+C)</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> DigiProtect GmbH<br />
</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong></strong> “<strong>Anal Buffet 5&#8243;</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Urmann</strong> + Collegen (U+C) fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Urmann</strong> + Collegen (U+C) die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Urmann</strong> + Collegen (U+C) vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Silwa Filmvertrieb AG. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
</div>
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		<title>Filesharing und 100,- Euro Regelung</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 11:21:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund&#8221;, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin. Dies verkündete noch im November des vergangenen Jahres die Bundesjustizministerin. Bislang ist jedoch nicht feststellbar, dass die Politik tatsächlich Maßnahmen gegen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund&#8221;, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin.</p>
<p>Dies verkündete noch im November des vergangenen Jahres die Bundesjustizministerin. Bislang ist jedoch nicht feststellbar, dass die Politik tatsächlich Maßnahmen gegen den alltäglichen Abmahnwahn ergreift, was äußerordentlich bedauerlich ist.</p>
<p>Auch andere Institutionen widmen sich dieser Thematik. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen meint: <strong>&#8220;Bei Verstößen darf die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher kosten, soweit sie privat handeln&#8221;.</strong> Und er hat vollkommen recht. Nur weil der Gesetzgeber mit § 97a Abs. 2 UrhG eine Regelung geschaffen hat, welche die Möglichkeit bietet, die Abmahnkosten in die Höhe zu treiben, bedeutet das nicht, dass der Einzelne bis auf weiteres geschröpft werden muss. Zwar ist das Urheberrecht ein fundamental wichtiges Gut und notwendiger Bestandteil des Immaterialgüterrechts. Ein Schutz des Urheberrechts wird aber offensichtlich angesichts der exorbitant hohen Anzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen gerade nicht bewirkt.</p>
<p>Vergleichen Sie bitte die Daten der Initiative Abmahnwahn, welche Sie <a title="Statistik" href="http://www.initiative-abmahnwahn.de/wp-content/uploads/Jahresstatistik-2011g.pdf">hier</a> einsehen können. Den Beitragt des Bundesverbands der Verbraucherzentralen finden Sie <a title="Bundesverband" href="http://www.vzbv.de/8829.htm">hier</a>. Die Mitteilung unserer Bundesjustizministerin <a title="BMJ" href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/20111103_Besserer_Schutz_gegen_ueberzogene_Abmahnungen.html">hier</a>.</p>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der Magmafilm GmbH wegen des Films “Tittenalarm 38”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-urmann-collegen-uc-im-auftrag-der-magmafilm-gmbh-wegen-des-films-tittenalarm-38/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 17:09:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>Urmann + Collegen (U+C)</strong> aus Regensburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong> <strong>Magma</strong>film GmbH</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>”</strong><strong>Tittenalarm 38</strong><strong>”</strong>.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) die Zahlung von zumindest 650,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der <strong>Magma</strong>film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.</p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-urmann-collegen-uc-im-auftrag-der-magmafilm-gmbh-wegen-des-films-tittenalarm-38/feed/</wfw:commentRss>
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		<title>Abmahnung der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V. wegen des Films “Titmania &#8211; Big Tit Hotties”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-schulenberg-schenk-im-auftrag-der-beate-uhse-licensing-b-v-wegen-des-films-titmania-big-tit-hotties/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-schulenberg-schenk-im-auftrag-der-beate-uhse-licensing-b-v-wegen-des-films-titmania-big-tit-hotties/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 05:27:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Abmahnung der Kanzlei Schulenberg &#038; Schenk im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V. wegen des Films “Titmania - Big Tit Hotties”]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong><strong>Schulenberg</strong> &amp; Schenk</strong> aus Hmburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Beate Uhse Licensing B.V.aus den Niederlanden<br />
</strong></p>
<p>wegen des Films</p>
<p><strong>“Titmania &#8211; Big Tit Hotties”.</strong></p>
<p>Die Anwaltskanzlei <strong>Schulenberg</strong> &amp; Schenk fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei <strong>Schulenberg</strong> &amp; Schenk die Zahlung von zumindest 1.298,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.</p>
<p>Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.</p>
<p>Der Umfang der von der Kanzlei <strong>Schulenberg</strong> &amp; Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der G&amp;G Media Foto-Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.<strong></strong></p>
<p><strong>Empfehlung:</strong></p>
<p>Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie</p>
<ul>
<li>für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind</li>
<li>und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren</li>
<li>zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro</li>
<li>und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.</li>
</ul>
<p>Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. <strong>Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.</strong> Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719),</strong></p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.</p>
<p><strong>Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Kornmeier &amp; Partner im Auftrag der GSDR GmbH wegen “H.D. feat. Jason Derulo &amp; Smokey &#8211; Celebrity Luv”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-kornmeier-partner-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-wegen-h-d-feat-jason-derulo-smokey-celebrity-luv/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-kornmeier-partner-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-wegen-h-d-feat-jason-derulo-smokey-celebrity-luv/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 10:26:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kornmeier / Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main]]></category>
		<category><![CDATA[Celebrity]]></category>
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		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt a. M.]]></category>
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		<category><![CDATA[H.D. feat. Jason Derulo & Smokey]]></category>
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		<category><![CDATA[H.D. Jason Derulo & Smokey - Celebrity Luv]]></category>
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		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kornmeier &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der GSDR GmbH betreffend das Musikwerk “Celebrity Luv” des Künstlerprojekts H.D. feat. Jason Derulo und Smokey auf dem Chartcontainer “Club Sounds Vol. 59”. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz,&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Kornmeier &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>GSDR GmbH</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“Celebrity Luv”</strong></p>
<p>des Künstlerprojekts</p>
<p><strong>H.D. </strong>feat.<strong> Jason Derulo </strong>und<strong> Smokey</strong></p>
<p>auf dem Chartcontainer “Club Sounds Vol. 59”.</p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder &#8220;P2P&#8221;, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Kornmeier &amp; Partner vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Kornmeier &amp; Partner die Zahlung von 450,- Euro.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben &#8211; mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt &#8211; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von der Kanzlei Kornmeier &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der GSDR GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p>Achtung: Das vorliegende Musikwerk ist Teil der Dateiensammlung &#8220;Club Sounds Vol. 59&#8243;. Dabei handelt es sich um eine Sammlung aktueller Musikwerke aus den deutschen Charts. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zusätzlich hinzukommen können. Das<strong> Risiko der Folgeabmahnungen</strong> und eine mögliche Abwendung desselben sollte beim Erstellen der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet &#8211; und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.<br />
Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder anderweitig ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei .rka im Auftrag der Topware Entertainment GmbH wegen des Computerspiels “Two Worlds II”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-rka-im-auftrag-der-topware-entertainment-gmbh-wegen-des-computerspiels-two-worlds-ii/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-rka-im-auftrag-der-topware-entertainment-gmbh-wegen-des-computerspiels-two-worlds-ii/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 11:11:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg im Auftrag der Topware Entertainment GmbH wegen des Computerspiels “Two Worlds II”. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Kanzlei <strong>.rka (Reichelt Klute Aßmann)</strong> aus Hamburg</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>Topware Entertainment GmbH<br />
</strong></p>
<p>wegen des Computerspiels</p>
<p><strong>“Two Worlds II”</strong>.</p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder &#8220;P2P&#8221;, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei .rka vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei .rka die Zahlung von 750,- Euro.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben &#8211; mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt &#8211; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von der Kanzlei .rka vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Topware Entertainment GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet &#8211; und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Mike Candys &amp; Evelyn Feat. Patrick Miller &#8211; One Night In Ibiza”</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-daniel-sebastian-im-auftrag-der-digirights-gmbh-wegen-mike-candys-evelyn-feat-patrick-miller-one-night-in-ibiza/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-daniel-sebastian-im-auftrag-der-digirights-gmbh-wegen-mike-candys-evelyn-feat-patrick-miller-one-night-in-ibiza/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 11:25:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mike Candys & Evelyn Feat. Patrick Miller - One Night In Ibiza]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[One Night In Ibiza]]></category>
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		<category><![CDATA[Ra Daniel Sebastian]]></category>
		<category><![CDATA[RA Sebastian]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Daniel Sebastian]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Sebastian]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Sebastian]]></category>
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		<category><![CDATA[Upload / Download]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei RA Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH betreffend das Musikwerk “One Night In Ibiza” des Künstlerprojekts Mike Candys &#38; Evelyn Feat. Patrick Miller. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>RA Daniel Sebastian</strong> aus Berlin</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>DigiRights Administration GmbH<br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong>One Night In Ibiza”</strong></p>
<p><strong></strong>des Künstlerprojekts<strong> Mike Candys &amp; Evelyn Feat. Patrick Miller</strong>.</p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder &#8220;P2P&#8221;, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordert Rechtsanwalt Sebastian vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert Rechtsanwalt Sebastian die Zahlung von 680,- Euro.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben &#8211; mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt &#8211; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von Rechtsanwalt Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiRights GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet &#8211; und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der Kanzlei Schalast &amp; Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Andreas Bourani &#8211; Nur in meinem Kopf” (Bravo The Hits 2011)</title>
		<link>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-schalast-partner-im-auftrag-der-digiprotect-gmbh-wegen-andreas-bourani-nur-in-meinem-kopf-bravo-the-hits-2011/</link>
		<comments>http://www.ra-herrle.de/abmahnung-der-kanzlei-schalast-partner-im-auftrag-der-digiprotect-gmbh-wegen-andreas-bourani-nur-in-meinem-kopf-bravo-the-hits-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 11:41:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Herrle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schalast / Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber- und Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wer mahnt was ab?]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Bourani]]></category>
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		<category><![CDATA[Bravo Hits 2011]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Schalast &#38; Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH betreffend das Musikwerk “Nur in meinem Kopf” des Künstlers Andreas Bourani auf dem Album “Bravo The Hits 2011”. Was ist eine Abmahnung? Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Uns erreicht eine weitere Abmahnung der</p>
<p>Anwaltskanzlei <strong>Schalast &amp; Partner</strong> aus Frankfurt am Main</p>
<p>im Auftrag der</p>
<p><strong>DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH<br />
</strong></p>
<p>betreffend das Musikwerk</p>
<p><strong>“<strong></strong>Nur in meinem Kopf”</strong></p>
<p><strong></strong>des Künstlers<strong></strong></p>
<p><strong>Andreas Bourani</strong></p>
<p>auf dem Album <strong>“<strong></strong><strong></strong>Bravo The Hits 2011”.</strong></p>
<p><strong>Was ist eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.<br />
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.</p>
<p><strong>Worum geht es vorliegend?</strong></p>
<p>Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder &#8220;P2P&#8221;, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.<br />
Zusammengefasst fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner vom Anschlussinhaber</p>
<ul>
<li><strong>Auskunft</strong> über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,</li>
<li>die sofortige und auch zukünftige <strong>Unterlassung</strong> dieser unerlaubten Handlung,</li>
<li>die <strong>Löschung</strong> der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens</li>
<li>und schließlich auch die <strong>Erstattung der Anwaltskosten</strong>, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.</li>
</ul>
<p>Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Schalast &amp; Partner die Zahlung von 550,- Euro, bei schneller Zahlung einen Betrag von &#8220;nur&#8221; 430,- Euro.</p>
<p><strong>Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?</strong></p>
<p>Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.<br />
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten <strong>Unterlassung- und Verpflichtungserklärung</strong>, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben &#8211; mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt &#8211; und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.<br />
Der Umfang der von den Rechtsanwälten der Kanzlei Schalast &amp; Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH.<br />
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.</p>
<p>Achtung: Das vorliegende Musikwerk ist Teil der Dateiensammlung “Bravo The Hits 2011″. Dabei handelt es sich um eine Sammlung aktueller Musikwerke aus den deutschen Charts. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zusätzlich hinzukommen können. Das<strong> Risiko der Folgeabmahnungen</strong> und eine mögliche Abwendung desselben sollte beim Erstellen der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?</strong></p>
<p>Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man <strong>dennoch unbedingt Ruhe bewahren</strong>.<br />
Wichtig ist ferner, die <strong>vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft</strong> abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet &#8211; und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen <strong>nicht</strong> in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.<br />
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung <strong>nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden</strong>, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.</p>
<p>Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!</p>
<p><strong>Abmahnung ignorieren?</strong></p>
<p>Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.<br />
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.</p>
<p>Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir</p>
<p><strong>telefonisch (0431 / 30 53 719)</strong>,</p>
<p><strong>per Fax (0431 / 30 53 718)</strong></p>
<p><strong>oder per email (contact@ra-herrle.de)</strong> in Verbindung setzen.</p>
<p>Sie erreichen mich auch unter meiner</p>
<p><strong>FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.</strong></p>
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