Forderung der anticopy GmbH für die Getränke Schmitt GbR - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. März 2016

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Forderung der anticopy GmbH für die Getränke Schmitt GbR

Forderung der anticopy GmbH für die Getränke Schmitt GbR
Uns erreichen Hinweise auf Zahlungsaufforderungen der
anticopy GmbH aus Neuss
im Auftrag von der
Getränke Schmitt GbR
wegen der
Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern in Online-Verkaufsangeboten
Die anticopy GmbH, welche sich als eine der „führenden Anbietern zur Ermittlung von Rechtsverstößen bezüglich urheberrechtlich geschützten Bild- und Textmaterials im Internet“ bezeichnet, fordert die Zahlung von Schadensersatz und angeblich entstandenen Aufwendungen für die Verfolgung des behaupteten Anspruchs, aufgrund der Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.
Die anticopy GmbH tritt nicht als Inhaber des Urheberrechts an den Lichtbildern auf, sondern macht die Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend. Es handelt sich bei den Schreiben der anticopy GmbH nicht um Abmahnungen, sondern um Zahlungsaufforderungen.
Was fordert die anticopy GmbH?
Gefordert wird nicht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern lediglich die Zahlung von Schadensersatz für die nicht genehmigte Nutzung der Lichtbilder.
Die anticopy GmbH beziffert den Schadensersatz für die Nutzung von zwei Lichtbildern auf 900,- € und bezieht sich hierbei als Berechnungsgrundlage auf die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).
Als Vergleichsangebot bietet die anticopy GmbH an, die Angelegenheit bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 280,- € als erledigt anzusehen.
Wir haben bereits über die Zahlungsforderungen der anticopy GmbH berichtet. Für mehr Infos klicken Sie bitte hier!
Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung der anticopy GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719)
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.