Abmahnungen der geseo GmbH durch die LEXEA Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2018

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Abmahnungen der geseo GmbH durch die LEXEA Rechtsanwälte

Abmahnungen der geseo GmbH durch die LEXEA Rechtsanwälte
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
LEXEA Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag der
geseo GmbH aus Sundern
wegen Urheberrechtsverstößen auf Ebay.
Uns erreichten Hinweise darauf, dass die geseo GmbH zurzeit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen verschickt. Die Schreiben richten sich an Nutzer der Verkaufsplattform eBay.de mit dem Vorwurf, der Betroffene nutze urheberrechtlich geschützte Bilder für sein Verkaufsangebot, ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz hierzu.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung ist zu erwarten, dass die LEXEA Rechtsanwälte gerichtlich vorgehen werden. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719)
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.