Erneute Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. März 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Ebay

Erneute Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V. wegen wettberwerbswidrigem Verhalten
Uns erreichen erneut Hinweise für Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Der IDO Verband verschickt wieder Schreiben an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Insbesondere rügt der IDO

und sieht in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch den IDO im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt der IDO bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.