Hinweise zu Abmahnungen der Image Law im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. April 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Hinweise zu Abmahnungen der Image Law im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Hinweise zu Abmahnungen der Image Law im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Uns erreichen Hinweise, dass die
Image Law aus Hamburg
im Auftrag des
AFP Agence France-Presse GmbH

wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung
urheberrechtlich geschützter Fotografien
Abmahnungen verschickt.
Die Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg verschickt unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen illegaler Vervielfältigung und unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos auf der Webseite des Abgemahnten widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.