Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung durch JONES DAY - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. März 2018

Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung durch JONES DAY

Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung durch JONES DAY
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
Kanzlei JONES DAY aus München

im Auftrag der
Kaloud Inc.
wegen
Nachahmung eines Gebrauchsmusters.
Die Kanzlei JONES DAY aus München vertreten die Interessen der Kaloud Inc. wegen des Vertriebs einer Nachahmung des Produkts „Kaloud Lotus“, welches durch das deutsche Gebrauchsmuster DE202013012175U1 geschützt ist. Dem Betroffenen wird vorgeworfen durch die sklavische Nachahmung des Produkts Markenrechte verletzt zu haben. Das bezeichnete Gebrauchsmuster sei wirksam und rechtskräftig.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem Streitwert, welcher durch die auf 250.000,00€ festgesetzt wurde. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.