Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka im Auftrag der Bavarian Distillers GbR wegen Verletzung der Wortmarke “GinChilla" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. August 2018

Wer mahnt was ab? Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka im Auftrag der Bavarian Distillers GbR wegen Verletzung der Wortmarke “GinChilla"

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka im Auftrag der Bavarian Distillers GbR wegen Verletzung der Wortmarke “GinChilla“
Uns erreicht eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht seitens der
Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka aus München
im Auftrag der
Bavarian Distillers GbR
wegen Markenrechtsverletzung bei einem Angebot im Internet.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Bavarian Distillers GbR bezüglich der Wortmarke GinChilla“ gerügt wird. Die Bavarian Distillers GbR ist die Inhaberin, der beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „GinChilla“. Im vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, von der Wortmarke “GinChilla“ im Geschäftsverkehr ,in unberechtigter Weise, Gebrauch gemacht zu haben. Hierin liegt für die Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka ein Verstoß gegen das Markenrecht.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinkafordert fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden Auskunfts-und Schadensersatzansprüche, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.752,90 € geltend gemacht. Zudem beinhalten die Forderungen der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka eine Regelung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 75.000 €.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.