Kinox.to: Betreiber zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2015

Entscheidungen Aktuelles

Kinox.to: Betreiber zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Kinox.to: Betreiber zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

LG Leipzig, Urteil v. 14. Dezember 2015 – 11 KLs 390 Js 9/15

Einer von (angeblich) mehreren ehemaligen Kinox.to-Betreibern ist zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Seine 14-monatige Untersuchungshaft wird davon abgezogen. Kinox.to ist der Nachfolger der illegalen Filme-Plattform Kino.to.

Es geht um sehr viel Geld für die Rechteinhaber der illegal angebotenen (Kino-)Filme auf Seiten wie Kinox.to. Umso klarer verständlich wird das für manche hart erscheinende Urteil. Dieses ist sogar noch eher milde ausgefallen, weil der 29-jährige Angeklagte im Rahmen eines Deals bei Gericht ein Geständnis ablegte. Danach hat der Angeklagte urheberrechtlich geschützte Werke durch Verlinken illegal und gewerbsmäßig in knapp 3.000 Fällen verbreitet (§§ 106, 108a UrhG) und Computersabotage (§ 303b StGB) zum Nachteil von Konkurrenten begangen. Insgesamt sollen über die Plattform weit über 700.000 Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein. Derzeit wird noch nach zwei Brüdern gefahndet, die ebenfalls als Drahtzieher der illegalen Plattform fungiert haben sollen.

Nutzer von Websites wie Kinox.to befinden sich mit dem Ansehen der (offensichtlich illegal) angebotenen Filme nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Zwar hat der EuGH 2014 entschieden, dass das Streaming keine Rechtsverletzung darstellt. Gegenstand des damaligen Verfahrens war allerdings eine legale Quelle (EuGH C-360/13). Für den Fall, dass die Quelle illegal ist – wie im vorliegenden Fall –, gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Konkret geht es um die beiden Normen § 44a und § 53 UrhG.