Munderloh, Mandatsumgehung und seine Entschuldigung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. September 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Munderloh, Mandatsumgehung und seine Entschuldigung

 
Am heutigen Tage erreicht die Kanzlei des Unterzeichners folgende email aus dem Hause Munderloh:
„Sehr geehrte Kollegen,
in der vorbezeichneten Angelegenheit wurden durch ein bedauerliches Missgeschick meinerseits anwaltlich vertretene Anschlussinhaber direkt angeschrieben.
Ich darf Ihnen versichern, dass dieser Verstoß gegen eine der fundamentalen Regeln unseres Berufsstandes ohne jeden bösen Vorsatz, sondern aufgrund eines Versehens geschehen ist und möchte mich hierfür ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.
Bitte beachten Sie hierzu auch anhängendes Schreiben.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Rainer Munderloh
Rechtsanwalt“
Dieser Nachricht war folgendes Schreiben beigefügt:

„Anwaltskanzlei Munderloh– Donnerschweer Str. 210 – 26123 Oldenburg yr
RA. Carsten M. Herrle Harmsstr. 86
24114 Kiel
(…)
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil Firma RGF Productions Limited
Hier: versehentlicher Direktkontakt zu Ihrer Mandantschaft
Sehr geehrte Kollegen,
in der vorbezeichneten Angelegenheit wurden durch ein bedauerliches Missgeschick meinerseits anwaltlich vertretene Anschlussinhaber direkt angeschrieben. Es handelt sich um solche Vorgänge, bei denen Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben, jedoch keinerlei Zahlungen erbracht wurden. Dies betrifft bei Ihnen das oder die Mandate:
(…)
In meinem Anschreiben wird gegenüber den betreffenden Mandanten das bisher unterbreitete Vergleichsangebot mit Fristsetzung wiederholt. Sollten Mandanten daraufhin mir gegenüber Zustimmungserklärungen abgeben, werde ich diese ablehnen und Sie hierüber informieren.
Ich darf Ihnen versichern, dass dieser Verstoß gegen eine der fundamentalen Regeln unseres Berufsstandes ohne jeden bösen Vorsatz, sondern aufgrund eines Versehens geschehen ist und möchte mich hierfür ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Munderloh Rechtsanwalt“
Zur Erinnerung:
Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg hat in der vergangenen Zeit eine Vielzahl von Abmahungen versendet. Munderloh wurde im Falle einer Vertretung durch unsere Kanzlei – nachweislich – direkt auf die Mandatierung des Unterzeichners hingewiesen. Jedes weitere Schriftstück von Munderloh hätte somit an den Unterzeichner gehen müssen. Offensichtlich ist aber die Kanzlei Munderloh mit der Bearbeitung eingehender Vertretungsanzeigen überfordert, da der Unterzeichner am heutigen Tage von zahlreichen Mandanten darauf hingewiesen wurde, dass sie immer noch direkt von Munderloh angeschrieben werden. Dies darf nicht sein und bedeutet eine Umgehung des angezeigten Mandatsverhältnisses. Denn die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht folgendes vor:

Ҥ 12 Umgehung des Gegenanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.”

Sollten auch Sie von der Kanzlei Munderloh trotz Beauftragung eines Anwaltes direkt angeschrieben worden sein, teilen Sie dies ihrem Anwalt umgehend mit, damit unter Umständen weitergehende Maßnahmen gegen diese Abmahnkanzlei eingeleitet werden können. Lassen Sie sich durch die Handlungen des Herrn Munderloh keinesfalls verunsichern.
Nunmehr erfolgt seine Entschuldigung. Ob tatsächlich ein Verstoß gegen § 12 BORA vorliegt, muß nun von anderer Stelle geklärt werden. Denn offensichtlich sind nicht nur Mandate der Kanzlei Herrle betroffen sondern auch eine Reihe anderweitiger Kollegen.