Rätselhaft: Kanzlei Baumgarten Brandt nimmt Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurück - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Januar 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Baumgarten Brandt / Berlin

Rätselhaft: Kanzlei Baumgarten Brandt nimmt Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurück

 
Die Kanzlei Baumgarten Brandt hatte in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen im Auftrag der KSM GmbH an Betroffene verschickt und zuletzt regelmäßig die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 765,- Euro gefordert. Bei Nichtzahlung wurde sodann die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH eingeschaltet, welche Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen mit bereits deutlich erhöhten Beträgen verschickte, bevor im nächsten Schritt ein Mahnbescheid wiederum von der Kanzlei Baumgarten Brandt beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragt wurde.
So weit so gut: Jedoch erhielten unsere Mandanten nunmehr überraschend Post von der Kanzlei Baumgarten Brandt, mit welcher seitens der Kanzlei mitgeteilt wird, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgenommen wurde und die Sache daher als gegenstandslos erachtet werde. Abschließend bittet die Kanzlei Baumgarten Brandt ausdrücklich darum, das Versehen zu entschuldigen… Löblich, eine genauere Erklärung bleibt die Kanzlei Baumgarten Brandt jedoch schuldig. Und auch evtl. bis dato bei den Betroffenen angefallene Kosten sind dadurch jedenfalls noch nicht aus der Welt.
 
Sollten auch Sie ein solches Schreiben der Kanzlei Baumgarten Brandt erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.