Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RST Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RST Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RST Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangabe
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
RST Rechtsanwälte aus Hamburg
wegen
fehlender Grundpreisangabe
Die RST Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen des eingetragenen Kaufmanns Anton Schmitter, welcher online als Händler auftritt. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftritt. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass der Betroffene ein Produkt zum Verkauf angeboten habe, bei welchem aufgrund des Verkaufs nach Gewicht eine Grundpreisangabe (nach Gewicht) notwendig sei. Allerdings fehle es dem Verkaufsangebot des Abgemahnten an dieser Grundpreisangabe.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.