Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag von "MH My Musthave" wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. März 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag von "MH My Musthave" wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag von „MH My Musthave“ wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
ab, diesmal für die
Firma „MH My Musthave“ aus Goch
wegen
Verstoßes gegen das VerpackungsG.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Firma „MH My Musthave“. Diese vertreibt online unter my-musthave.de Taschen, Portmonnaies und Gürtel. RA Sandhage verschickt für ihn kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit My-Musthave im Wettbewerb steht.
Der Betroffene tritt ebenfalls online als Händler auf. Nach Ansicht des RA Sandhage hält er dabei die Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes, welches erst am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass der Abgemahnte die zum Versand der Artikel benutzte Verpackung nicht gem. § 9 VerpackG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID hat registrieren lassen. Dies stelle auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht iSd. § 3a UWG dar.
RA Sandhage fordert daher im Namen der Firma „MH My Musthave“ von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.