Abmahnung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Januar 2019

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Abmahnung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

Urheberrechtliche Abmahnung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
Es mahnen die
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Forever Living Products Germany GmbH aus München
wegen
unerlaubter Verwendung und Veröffentlichung geschützter Fotografien auf Internetseiten
ab.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Forever Living Products Germany GmbH. Diese sei eines der größten Vertriebsunternehmen für Aloe Vera Produkte in Europa. Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte verschickten nun im Namen der Forever Living Products Germany GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Der von dem Schreiben Betroffene vertreibt ebenfalls Aloe Vera Produkte auf der Verkaufsplattform eBay. Dabei würden er Fotografien der Produkte der Forever Living Products Germany GmbH verwenden. Bei diesen Lichtbildern handelt es sich nach Ansicht der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte um geschützte Lichtbildwerke im Sinne des § 72 UrhG. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Fotografien ohne eine Erlaubnis hierzu, verstoße daher gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte der Forever Living Products Germany GmbH nach § 19a UrhG.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte verlangen für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz gefordert, welcher auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet wurde. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.