Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte eine Anfrage wegen ein Abmahnung der
Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertritt die Interessen einer Händlerin, welche gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Sie vertreibt hierüber Artikel im Bereich Bekleidung. Zurzeit verschickt die Kanzlei Sievers & Kollegen in ihrem Namen eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der Kanzlei Sievers & Kollegen hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.