
Beiträge getaggt mit Abmahnkanzlei
Neue Abmahnung der IPPC LAW im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen Filesharings
05. Feb
Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels „I See Sex In Your Future“
Zurzeit mahnt die uns bereits bekannte
IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin (Geschäftsführer: RA Daniel Sebastian)
im Auftrag der
MG Premium Ltd.
wegen eines Pornofilms mit dem Titel
„I See Sex In Your Future“
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt Abmahnungen im Auftrag der MG Premium Ltd. Anlass der Schreiben sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem Pornofilm „I See Sex In Your Future“, welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, ist als Abmahn-Anwalt bereits bekannt.
Die IPPC Law fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur dann und zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen Fotografien von MERT ALAS & MARCUS PIGGOT
05. Feb
Urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen Fotografien von MERT ALAS & MARCUS PIGGOT
Zurzeit mahnt die
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Great Bowery Deutschland GmbH
wegen
urheberrechtlich geschützter Fotografien von MERT ALAS & MARCUS PIGGOT
ab.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt derzeit Abmahnungen im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe ein urherberrechtlich geschütztes Billd auf seiner Internetseite eingebunden und dabei die Fotografen MERT ALAS & MARCUS PIGGOT nicht als Urheber kenntlich gemacht habe. Darin sei eine Verletzung des Rechts des Fotografen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Bildes und auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Bild zu sehen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren tausend Euro verlangt, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
05. Feb
Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster
wegen diverser
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster vertreten die Interessen einer Mandantin, welcher online Produkte aus dem Bereich Kosmetik vertreibt. Sie verschicken nun diverse Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
- fehlende Informationen zur Mängelgewährleistung,
- fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und aber dem Kunden zugänglich ist,
- fehlende Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,
- fehlende Angabe des Grundpreises gemäß den Vorgaben der Preisangabenverordnung und
- fehlende Einbindung eines Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Euskirchen im Auftrag der Tronitechnik GmbH wegen der Verwendung des Begriffs „CE-zertifiziert“
04. Feb
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Euskirchen im Auftrag der Tronitechnik GmbH wegen der Verwendung des Begriffs „CE-zertifiziert“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn
für die
Tronitechnik GmbH aus Hüllhorst
wegen der
Verwendung des Begriffs „CE-zertifiziert“
Der Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn vertritt die Interessen der Tronitechnik GmbH, welche unter www.tronitechnik.de unter anderem Whirlpools und Saunen zum Kauf anbietet. RA Euskirchen verschickt für diese nun wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die auf eBay auftreten und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweisen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in einem eBay-Angebot eines Elektro-Gerätes in der Überschrift mit „CE-zertifiziert“ zu werben. Der Begriff „Zertifizierung“ erwecke nach Ansicht von RA Euskirchen den Eindruck, es habe eine unabhängige Prüfung des Produkts stattgefunden, wohingegen es sich lediglich um eine Bezeichnung handelt, die sich jeder Hersteller selbst geben kann. Hierzu ist lediglich notwendig, dass er bestimmte Regeln eingehalten hat. Eine Kontrolle unabhängiger Art erfolgt nicht.
Gerügt wird weiter die fehlende Registrierung der elektronischen Geräte bei der entsprechenden Behörde mit Geräteart und Marke. Da diese Verpflichtung auch das Marktverhalten steuert, stellt dies ein Verstoß gegen sie eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.
RA Euskirchen fordert daher im Namen der Tronitechnik GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung von RA Euskirchen betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sozietät POPPE im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH wegen unlizensierter Nutzung von „Pharrell Williams- Happy“ in Youtube-Videos.
01. Feb
Urheberrechtliche Abmahnung der Sozietät POPPE im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH wegen unlizensierter Nutzung von „Pharrell Williams – Happy“ in Youtube-Videos.
Uns erreichte eine Anfrage anlässlich einer Abmahnung der
Sozietät POPPE aus Pinneberg
im Auftrag der
EMI Music Publishing Germany GmbH
wegen
unlizensierter Nutzung von „Pharrell Williams – Happy“ in Youtube-Videos.
Die Sozietät POPPE aus Pinneberg vertritt die Interessen der EMI Music Publishing Germany GmbH, welche die anteiligen Nutzungsrechte an dem Titel „Happy“ von Pharrell Williams besitzt. Die Sozietät POPPE verschickt nun in ihrem Namen Abmahnungen wegen der unlizensierten Nutzung des Titels als Hintergrundmusik für ein auf der Plattform Youtube eingestelltes Video. Das Benutzen des Liedes sei ein Verstoß gegen das Recht der EMI Music Publishing Germany GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung und löse damit Ansprüche dieser aus.
Die Sozietät POPPE fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dazu liegt dem Schreiben ein Entwurf bei. Des Weiteren wird zur Vorbereitung eines Ersatzanspruches Auskunft über den Zeitraum, in dem das Video online war (Zeitpunkt der Einstellung des Videos bis zur Löschung) und ferner ob es weitere Nutzungen gegeben hat gefordert.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Sozietät POPPE im Namen der EMI Music Publishing Germany GmbH betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.