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Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH wegen Robyn – “Dancing on my own” auf dem Chartcontainer “German Top 100 Single Charts″
18. Mai
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
GSDR GmbH
betreffend das Musikwerk
“Robyn – Dancing on my own”
auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“.
Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker im Auftrag von Caroline von Brünken und Jens Ophälders wegen “Jens O. – Body & Soul”
13. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg
im Auftrag von
Caroline von Brünken und
Jens Ophälders
wegen des Musiwerks
“Body & Soul”
des Künstlers
Jens O.
Die Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Zimmermann & Decker die Zahlung von zumindest 425,00 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Zimmermann & Decker vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich möglicherweise auf das komplette Repertoire von Caroline von Brünken und Jens Ophälders. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf” (German TOP 100 Single Jahrescharts 2011)
04. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
betreffend das Musikwerk
“Nur in meinem Kopf”
des Künstlers
Andreas Bourani
auf dem Album “German TOP 100 Single Jahrescharts 2011”.
Was ist eine Abmahnung?
Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.
Worum geht es vorliegend?
Der vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet in Tauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke oder “P2P”, wie z.B. Kazaa, BitTorrent, eDonkey, uvm.) unbefugt Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Zusammengefasst fordert die Kanzlei Schalast & Partner vom Anschlussinhaber
- Auskunft über den Umfang der begangenen Urheberrechtsverletzung,
- die sofortige und auch zukünftige Unterlassung dieser unerlaubten Handlung,
- die Löschung der beim Empfänger des Abmahnschreibens vorhandenen unerlaubten Kopien der betroffenen Werke
- Schadensersatz wegen des mit der Urheberrechtsverletzung zusammenhängenden, mutmaßlichen wirtschaftlichen Schadens
- und schließlich auch die Erstattung der Anwaltskosten, die bei der Verfolgung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Schalast & Partner die Zahlung von 550,- Euro, bei schneller Zahlung einen Betrag von “nur” 430,- Euro.
Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?
Als Anlage zu dem Schreiben befindet sich eine vorformulierte strafbewehrte Erklärung.
Die abmahnende Kanzlei fordert die Abgabe einer solchen schriftlichen, 30 Jahre lang rechtlich bindenden, sogenannten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung, mittels derer der Abmahnungsempfänger zugibt, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben – mithin also ein rechtlich geltendes Schuldeingeständnis einräumt – und sich ferner verpflichtet, weitere Urheberrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und bei Zuwiderhandlung gegen dieses Versprechen eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.
Der Umfang der von den Rechtsanwälten der Kanzlei Schalast & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH.
Es ist daher dringend zu empfehlen, den Umfang der Unterlassungserklärung individuell anzupassen, also eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei sollte man so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erklären. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erstellt Ihnen in der Regel Ihr Fachanwalt.
Achtung: Das vorliegende Musikwerk ist Teil der Dateiensammlung “German TOP 100 Single Jahrescharts 2011″. Dabei handelt es sich um eine Sammlung aktueller Musikwerke aus den deutschen Charts. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber zusätzlich hinzukommen können. Das Risiko der Folgeabmahnungen und eine mögliche Abwendung desselben sollte beim Erstellen der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden.
Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?
Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man dennoch unbedingt Ruhe bewahren.
Wichtig ist ferner, die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft abzuschicken, da man sich sonst für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe verpflichtet – und das für 30 Jahre. Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt hat, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses ist. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Regelmäßig wird darauf aber durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen. Als Empfänger eines Abmahnschreibens muss man sich nur zu dem verpflichten, was einem auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar und müssen nicht in der von der abmahnenden Kanzlei dargestellten Form angenommen werden.
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder sonstwie ungewollte Folgen haben können.
Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!
Abmahnung ignorieren?
Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht. Da eine Erstberatung beim Rechtsanwalt regelmäßig kostenlos ist, kann man auf diesem Wege weitere Informationen einholen und so grobe Fehler vermeiden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
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Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH wegen The Disco Boys – “Around The World” auf dem Chartcontainer “Various Artists – German Top 100 Single Charts″
04. Apr
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
GSDR GmbH
wegen The Disco Boys – Around The World”
auf dem Dateicontainer
“Various Artists – German Top 100 Single Charts″ vom 27.02.2012.
Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
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Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen German Top 100 vom 30.01.2012
22. Mrz
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Denecke, von Haxthausen + Partner aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen zumindest eines Musikstückes auf den German Top 100 vom 30.01.2012. Dieser “Musikcontainer” enthält folgende Werke:
1. Gotye feat. Kimbra – Somebody That I Used To Know (4:03)
2. Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego (2:47)
3. Lana Del Rey – Video Games (4:02)
4. Taio Cruz feat. Flo Rida – Hangover (4:06)
5. Christina Perri – Jar Of Hearts (3:34)
6. Flo Rida – Good Feeling (4:08)
7. Avicii – Levels (3:21)
8. Rihanna feat. Calvin Harris – We Found Love (3:35)
9. Adele – Someone Like You (4:45)
10. Taio Cruz – Troublemaker (3:40)
11. Foster The People – Pumped Up Kicks (3:39)
12. Culcha Candela – Wildes Ding (3:39)
13. Udo Lindenberg feat. Clueso – Cello (4:46)
14. LMFAO – Sexy and I Know It (3:19)
15. David Guetta & feat. Sia – Titanium (4:05)
16. Aura Dione – Geronimo (3:16)
17. DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Cherie (3:52)
18. The BossHoss – Don’t Gimme That (3:30)
19. James Morrison – Up (feat. Jessie J) (3:40)
20. Pink – Bridge of Light (Feat. Happy Feet Two Chorus) (4:07)
21. David Guetta feat. Usher – Without u (feat. usher) (3:28)
22. Jessie J – Domino (3:49)
23. Coldplay – Paradise (4:38)
24. LADY GAGA – Marry the night (4:01)
25. Philipp Poisel – Eiserner Steg (3:59)
26. Glasperlenspiel – Echt (3:16)
27. Ed Sheeran – The A Team (3:44)
28. Nickelback – When We Stand Together (3:08)
29. Bruno Mars – Marry You (3:51)
30. Maroon 5 featt. Christina Aguilera – Moves Like Jagger (3:21)
31. Kelly Rowland – Down For Whatever (3:54)
32. Sean Paul feat. Alexis Jordan – Got 2 Luv U (3:16)
33. Bruno Mars – It Will Rain (4:19)
34. Katy Perry – The One that Got Away (3:50)
35. Pitbull feat. Marc Anthony – Rain Over Me (3:51)
36. R.I.O. feat. U-Jean – Turn This Club Around (3:21)
37. Marlon Roudette – New Age (3:31)
38. Adele – Rolling In The Deep (3:47)
39. Mike Candys & Evelyn Ft. Patrick Miller – One Night In Ibiza (4:32)
40. Snow Patrol – Called Out In The Dark (3:30)
41. Katja Friedenberg – Flugzeuge Im Bauch (3:05)
42. Culcha Candela – Hungry Eyes (3:24)
43. Tim Bendzko – Wenn Worte Meine Sprache Wären (3:30)
44. Jason Derulo – It Girl (3:13)
45. The Disco Boys – Around The World (Radio Mix) (3:04)
46. Tim Bendzko – Nur noch kurz die Welt retten (3:10)
47. RZA feat. Xavier Naidoo – Ich Kenne Nichts (Das So Schoe (26:28)
48. LMFAO feat. Lauren Bennett and GoonRock – Party Rock Anthem (4:23)
49. Adele – Set Fire to the Rain (4:01)
50. R.I.O. Feat. U-Jean – Animal (3:32)
51. Justin Nozuka – After Tonight (3:36)
52. Andreas Gabalier – I sing a Liad fuer di (3:06)
53. Gypsy & The Cat – Time To Wander (3:56)
54. DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (6:14)
55. Lucenzo feat. Don Omar – Danza Kuduro (3:18)
56. Frida Gold – Wovon Sollen Wir Träumen (3:31)
57. Sak Noel – Loca People (3:37)
58. Kings of Leon – Sex On Fire (3:25)
59. Redd, Akon & Snoop Dogg – I’m Day Dreaming (4:00)
60. DJ Ötzi – I Sing A Liad Für Dich (3:07)
61. Rea Garvey – Can’t stand the silence (3:36)
62. Jennifer Lopez feat Pitbull – On the Floor (3:45)
63. Swedish House Mafia vs. Knife Party – Antidote (5:50)
64. James Morrison – I Won`t Let You Go (3:49)
65. Snow Patrol – This Isnt Everything You Are (4:58)
66. Paul & Fritz Kalkbrenner – Sky and Sand (3:59)
67. Yiruma – River Flows In You (3:06)
68. Mickie Krause – Schatzi Schenk Mir Ein Foto (3:24)
69. Hubert Von Goisern – Brenna Tuats Guat (3:50)
70. Alexandra Stan – Mr.Saxobeat (3:17)
71. Rosenstolz – Wir Sind Am Leben (4:51)
72. Snoop Dogg Vs David Guetta – Sweat (3:49)
73. Jupiter Jones – Still (3:58)
74. David Guetta feat. Taio Cruz & Ludacris – Little Bad Girl (3:13)
75. Nena, Rea Garvey, Xavier Naidoo, The BossHoss – Heroes/Helden (3:38)
76. Mic Donet – Killer / Papa Was A Rolling Stone (4:12)
77. David Guetta – Turn Me On – (feat. Nicki Minaj) (9:00)
78. Pitbull – Give Me Everything (3:49)
79. Benny Fiedler – Eiserner Steg (From The Voice Of Germany) (3:44)
80. Andreas Bourani – Nur In Meinem Kopf (3:49)
81. Bruno Mars – Grenade (3:42)
82. Eminem – Lose Yourself (5:27)
83. Sunrise Avenue – Hollywood Hills (3:31)
84. Rihanna – Only Girl (In The World) (3:55)
85. Timati & P.Diddy, DJ Antoine , Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Video Re-Construction) (4:04)
86. R.J. Feat Pitbull – U Know It Aint Love (4:19)
87. Kelly Clarkson – Mr. Know It All (3:52)
88. Chris Brown – Yeah 3x (4:00)
89. Zaz – Je Veux (3:37)
90a. Seeed – Molotov (2:25)
90b. Seeed – Wonderful Life (3:30)
91. Udo Lindenberg feat. Inga Humpe – Ein Herz Kann Man Nicht Reparieren (4:42)
92. Flo Rida – Turn Around (5 4 3 2 1) (Main) (3:23)
93. Israel KamakawiwO’Ole – Over The Rainbow (3:31)
94. Casper – So Perfekt (3:41)
95. Ella Endlich – Kuess Mich Halt Mich Lieb Mich (3:36)
96. Jürgen Drews – Wenn Die Wunderkerzen Brennen (3:23)
97. Kings Of Leon – Use Somebody (3:50)
98. Caro Emerald – A Night Like This (3:46)
99. Percival – Hedonism (From The Voice Of Germany) (3:23)
100. 23 feat. Peter Maffay – Erwachsen sein (4:07)
Auf diesem Musikcontainer enthalten ist das Werk Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego, das im konkreten Fall abgemahnt wurde und an dem DigiRights Administration angeblich die Rechte hat. Die Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen + Partner fordert in diesem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Denecke, von Haxthausen + Partner die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen + Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Partyagentur A. Frömelt wegen “Anna-Maria Zimmermann – Frei Sein (div. Sampler)”
21. Mrz
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Baek Law aus Hamburg
im Auftrag der
Partyagentur A. Frömelt
wegen der Künstlerin
Anna-Maria Zimmermann
und deren Musikwerk
“Frei Sein”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei Baek Law fordert im Auftrag der Ari Media Promotion einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Baek Law die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.
Das vorliegend abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung “German Top 100 Single Charts”, eines Dateiencontainers, der zahlreiche aktuelle Muskwerke beinhaltet. Meist werden mehrere Titel davon zeitgleich abgemahnt. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.
Der Umfang der von der Kanzlei Baek Law vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Partyagentur A. Frömelt. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
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Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!