
Beiträge getaggt mit Schadensersatz
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musikwerke auf dem Album “House Box Vol. 04”
10. Mai
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Anwaltskanzlei RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
betreffend u.a. folgende Musikwerke:
CD1:
01 David Guetta Ft. Taped Rai – Just One Last Time
02 Avicii Vs. Nicky Romero – I Could Be The One
03 Bingo Players Ft. Far East Movement – Get Up (Rattle)
04 Calvin Harris Ft. Tinie Tempah – Drinking From The Bottle
05 Kesha – Die Young (Dallas K Remix)
06 Basto – Again and Agian
07 Justin Bieber Ft. Nicki Minaj – Beauty and A Beat (Wideboys Remix)
08 Cash Cash – I Like It Loud
09 Carly Rae Jepsen – This Kiss (Seamus Haji Remix)
10 Rihanna Ft. David Guetta – Right Now
11 Loreen – My Heart Is Refusing Me (Benassi Remix)
12 Michael Mind Project – Show Me Love 2k13
13 Miami Inc. – Bop Bop (Crystal Rock Remix)
14 Alexandra Stan – Lemonade (Rudeejay Remix)
15 2elements – Tell Me Boy
16 Leona Lewis – Trouble (Widboys Remix)
17 Olly Murs Ft. Flo Rida – Troubelmaker (Widboys Remix)
18 DJ Antoine – Bella Vista 2k13
19 Nelly Furtado – Parking Lot (Tiesto Remix)
20 Djs From Mars – Phat Ass Drop
21 Fritz Kalkbrenner – Little by Little
CD2:
01 Rihanna – Diamonds (Bimbo Jones Remix)
02 Mike Candys – A Night To Remember
03 Taio Cruz – There She Goes (Moto Blanco Remix)
04 Remady & Manu-L – Higher Ground
05 Sunloverz & Rosette – Rain 2013 (Dancecom Remix)
06 Da Hool Ft.Lima – Illusion
07 Marc Van Linden – There’s Nothing I Won’t Do (CJ Stone Remix)
08 Jamy & Vance – Cam U Dig It 2k13
09 Klaas – Hold This Moment
10 Cariprit – Fiesta (Michael Mind Project Remix)
11 1950 Ft. Ruby Blu – Follow Me
12 Groove Phenomenon – Shing A Ling (Federico Scavo Remix)
13 Gold1 Ft. Bruno Mars – This Is My Love (Michael Mind Project Remix)
14 Sidney Samson Ft. Will.I.Am – Better Than Yesterday
15 The Saturdays – What About Us (Seamus Haji Remix)
16 2-4 Grooves – Down
17 Fedde Le Grand & Nicky Romero – Sparks (Turn Off Your Mind)
18 Chuckie & Junxterjack – Mame Some Noise
19 H.P. Baxxter – Who The Fuck Is H.P. Baxxter
20 Picco – Mash
21 Conor Maynard – Animal (Wideboys Remix)
22 Kelly Clarkson – House Megamix
aus dem Album “House Box Vol. 04”.
Die Kanzlei Daniel Sebastian vertritt neben vermeintlichen Rechteinhabern wie der Aerosoft GmbH, der astragon Software GmbH, der Daedalic Entertainment GmbH, der Halycon Media GmbH & Co. KG, der SKB UG und weiterer Einzelpersonen auch die DigiRights Administration GmbH, die vermeintliche Urheberrechte an zahlreichen aktuellen Musik- und Filmwerken geltend macht und von mehreren großen Abmahnkanzleien zugleich vertreten wird.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinen Abmahnschreiben einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten. Bei Samplerabmahnungen bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Erledigung der Angelegenheit regelmäßig gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages je nach Anzahl der abgemahnten Musiktitel von bis zu 4.800,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gelegt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM LTD wegen des Films “She Hulk XXX”
10. Mai
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
im Auftrag der
M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
wegen des Films
“She Hulk XXX”.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 850,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Eine Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der MIRCOM International Content Management & Consulting LTD. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC. wegen des Films “Afternoon Picnic”
03. Mai
Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Malibu Media LLC.
wegen des Films
”Afternoon Picnic”.
Nunmehr soll die Anwaltskanzlei FAREDS Anschlussinhaber auch im Auftrage der Malibu Media LLC. wegen des vorgenannten Filmwerks abmahnen. Die Rechteinhaberin wurde zunächst noch von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) vertreten. Die Kanzlei FAREDS fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei FAREDS gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von zumindest 600,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei FAREDS vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Malibu Media LLC.. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH wegen des Musikalbums “Dreamchaser” von Sarah Brightman
03. Mai
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
wegen des Musikalbums
“Dreamchaser” der Künstlerin Sarah Brightman.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werde die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von zumindest 1.200,- Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer solchen Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei zeigt sich zunächst vergleichsbereit und bietet jeweils an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könne. Es werden zudem kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Universal Music GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, dessen Höhe in der Regel noch unbestimmter ist.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger in Kiel und im Einzugsbereich folgender Städte in Schleswig-Holstein: Flensburg, Schleswig, Kropp, Eckernförde, Husum und Rendsburg!