Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstoßes gegen die LMIV - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstoßes gegen die LMIV

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstoßes gegen die LMIV
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck
wegen
Verstoßes gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Er verschickte kürzlich ein Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Nach dieser muss ein Verkaufsangebot über Lebensmittel die Pflichtinformationen gemäß Art. 9 LMIV, z. B. die Bezeichnung des Lebensmittels, das Verzeichnis der Zutaten, der Inhalt der Allergene, die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen enthalten. Gemäß Art.10 LMIV in Verbindung mit Anhang III der LMIV müssen zusätzlich zu den besonderen Pflichtangaben z. B. Warnhinweise an Schwangere, Stillende und Kinder über Koffeingehalte oder das Einfrierdatum des Fleisches u.v.a. erfolgen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in ein Verkaufsangebot diese Pflichtangaben und Warnhinweise nicht aufgenommen zu haben. In der Abmahnung trägt der Verbraucherschutzverein vor, dass durch die Verstöße gegen die LMIV der Wettbewerb verzerrt werden könne, da Verbraucher über ihre Rechte irregeführt werden. Daher seien diese Verstöße nicht unerheblich im Sinne der §§ 3, 3 a UWG.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.