Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Juni 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Uns erreichen Hinweise, dass die
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Great Bowery Deutschland GmbH

wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung
urheberrechtlich geschützter Fotografien
neue Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen illegaler Vervielfältigung und unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos der Webseite widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von bis zu mehreren tausend Euro verlangt, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.