Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Verstoßes gegen die Preisangabe-Verordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Verstoßes gegen die Preisangabe-Verordnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Verstoßes gegen die Preisangabe-Verordnung
Wir erhielten eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. bzw. Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
wegen
Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung
Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird insbesondere, dass der Abgemahnte bei einem Online-Angebot über den Verkauf von Waren bei einem ausweispflichtigen Artikel keine Angabe des Grundpreises aufgenommen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 2 der Preisangaben-Verordnung (PAngVO) und auch gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und eine Pauschale in Bezug auf die Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.