Abmahnung Baumgarten/Brandt für Savoy - The Disappeared - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Oktober 2014

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Baumgarten Brandt / Berlin

Abmahnung Baumgarten/Brandt für Savoy – The Disappeared

Abmahnung Baumgarten/Brandt für Savoy – The Disappeared
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Baumgarten/Brandt aus Berlin
im Auftrag der
Savoy Film GmbH

wegen des Films
“The Disappeared”.
Die Kanzlei Baumgarten/Brand fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten verlangen. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der Kanzlei gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850 € angeboten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es wird in dem konkreten uns vorliegenden Schreiben keine konkrete Frist genannt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der Savoy Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in meist noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.