Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung an dem Wort „YUKA“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung an dem Wort „YUKA“

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung an dem Wort „YUKA“

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Markenrechte an der Bezeichnung „YUKA“. Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem die Verletzung der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt wird.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über eBay Kleidung, die mit dem Wort „YUKA“ beworben worden seien sollen, zum Kauf angeboten zu haben. Es handle sich jedoch nicht um Originalware der FAST Fashion Brands. Es läge ebenfalls kein Lizenzvertrag oder eine Verwendungserlaubnis für die Bezeichnung „YUKA“ vor. Somit würde ein Verstoß gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bwz Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV vorliegen.

Aufgrund dieses Verstoßes machen die CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH folgende Ansprüche geltend:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.