Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzungen

Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen Abmahnungen der
CBH Rechtsanwälte
im Auftrag der
FAST Fashion Brands GmbH
wegen
Markenrechtsverletzungen
Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Zeichen „MO“, „my MO“, „Usha“, „Homebase“, „Isha“, „Izia“. Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem die Verletzungen der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt werden.
Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, im Rahmen des Onlinehandels Bekleidungsstücke mit den oben genannten Zeichen ohne die notwendige Einwilligung der FAST Fashion Brands GmbH zum Kauf angeboten zu haben. Dies würde Markenrechtsverletzungen darstellen.
Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH von den Abgemahnten:

Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.